Drucksache Nr. 15-1753/2008:
Bemeroder Familientreff; Zuwendung 2008

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
15-1753/2008
0
 

Bemeroder Familientreff; Zuwendung 2008

Antrag,

der Ev.-luth. Jakobikirchengemeinde aus dem Verwaltungshaushalt 2008,
Haushaltsmanagementkontierung 4980.000-718000 - Zuschüsse an übrige
Bereiche - eine Zuwendung in Höhe von bis zu 7.931 Euro für den Bemeroder
Familientreff zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Nach Angaben des Antragstellers werden die Angebote von beiden Geschlechtern gleichermaßen genutzt, an den Sprachkursen nehmen mehr Frauen teil.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen7.931,00 €4980.000-718000
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt7.931,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-7.931,00 € 

Begründung des Antrages

Die Ev.-luth. Jakobikirchengemeinde in Kirchrode hat für das Jahr 2008 eine städtische Zuwendung in Höhe von 20.000,00 EURO zum Betrieb des Bemeroder Familientreffs beantragt. Im Haushaltsplan 2008 ist der Teilbetrag von 7.931,00 Euro bei der o.g. Haushaltsstelle für diesen Zweck vorgesehen. Der Antragsteller wurde davon unterrichtet, dass die vorgesehene städtische Zuwendung unter der beantragten Höhe liegen wird. Es liegt in seiner Entscheidung, den Förderungszweck mit der vorgeschlagenen Zuwendung weiter zu verfolgen. Die Verwaltung beantragt nunmehr, diese Zuwendung zu bewilligen und der Auszahlung in Teilbeträgen zuzustimmen.

Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
50 
Hannover / 18.06.2008