Informationsdrucksache Nr. 15-1752/2003:
Haushaltsplan 2004 - Haushaltsmittel für Stadtbezirksräte

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15-1752/2003 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In die Stadtbezirksräte 01 - 13
 
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15-1752/2003
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Haushaltsplan 2004 - Haushaltsmittel für Stadtbezirksräte

Informationsdrucksache

Der Rat hat in seiner Sitzung am 07. Juli 1994 beschlossen, den Stadtbezirksräten entsprechend der Berechnungsmethode in der Drucksache Nr. 430/94 eigene Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.

Im Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2004 werden die Mittel für alle Bezirke im Unterabschnitt 1.0011 (Stadtbezirksräte) bei Haushaltsstelle 1.0011.718500.6
veranschlagt.

Ferner sind für die Städtepartnerschaften der Stadtbezirksräte Misburg- Anderten und Ahlem- Badenstedt- Davenstedt Haushaltsmittel in der bisherigen Größenordnung bei den Haushaltsstellen 1.0011.611000.2 und 1.0011.612000.8 zusätzlich bereitgestellt.

Die Berechnung der Stadtbezirksratsmittel beruht auf der amtlichen Einwohnerzahl zum 01.01. 2003


Die jetzt vorliegende Statistik (als Anlage beigefügt) ergibt kleinere Verschiebungen bei den einzelnen Stadtbezirken.

Die folgende Tabelle zeigt die Berechnung basierend auf der neuen Einwohnerstatistik (1.1.2003) im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2003:


Stadtbezirk
Verwaltungsentwurf 2004
Ansatz 2003




1
Mitte
53.100
52.100
2
Vahrenwald/ List
96.100
94.300
3
Bothfeld/ Vahrenheide
72.200
70.900
4
Buchholz/ Kleefeld
66.700
65.300
5
Misburg/ Anderten
51.600
49.700
6
Kirchrode/ Bemerode/ Wülferode
47.000
45.100
7
Südstadt/ Bult
64.300
62.800
8
Döhren/ Wülfel
53.200
50.600
9
Ricklingen
67.300
63.500
10
Linden/ Limmer
67.500
65.600
11
Ahlem/ Badenstedt/ Davenstedt
51.200
48.000
12
Herrenhausen/ Stöcken
56.400
52.900
13
Nord
48.900
48.000


795.500
768.800

Die Stadtbezirksräte können im Rahmen der Haushaltsausführung diese Haushaltsmittel nach Sachkosten und Zuwendungen entsprechend ihren Vorstellungen eigenverantwortlich aufteilen und bewirtschaften, sowie daraus anteilige Haushaltsansätze für Verfügungsmittel (ab 2004 im UA 1.0011) beschließen.

Die Stadtbezirksräte sind in der Auswahl der Verwendungszwecke frei.

Die Ansätze in den Haushaltsstellen sind je Stadtbezirksrat zeitlich übertragbar.

20.1 
Hannover / 01.10.2003