Antrag Nr. 15-1748/2020 N1:
Verwirrende Verkehrslenkung im Bereich Hoher Weg / Peiner Straße /Elsenborner Straße

Inhalt der Drucksache:

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Verwirrende Verkehrslenkung im Bereich Hoher Weg / Peiner Straße /Elsenborner Straße

Antrag

Die Stadtverwaltung wird gebeten unter Beteiligung von Polizei und Üstra, Bezirksrat und interessierten Anwohnern, die derzeitige Verkehrslenkung und Beschilderung einschließlich aller Fahrbahnmarkierungen im Bereich Hoher Weg / Peiner Straße /Elsenborner Straße zu überprüfen, bessere Alternativen der Verkehrslenkung als derzeit auszuarbeiten und das Ergebnis dem Bezirksrat zeitnah vorzustellen und vorab einen gemeinsamen Ortstermin mit allen Beteiligten durchzuführen.

Dabei sollte auch die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) über die Peiner Straße östlich der Einmündung Elsenborner Straße geprüft werden.

Begründung

Die derzeitige Verkehrsführung und -lenkung in dem genannten Bereich mag zwar juristisch korrekt sein, ist aber für viele Verkehrsteilnehmer aufgrund der besonderen örtlichen Bedingungen nicht nachvollziehbar oder sogar verwirrend. Rein optisch setzt sich für Verkehrsteilnehmer, die von Süden kommend den Hohen Weg befahren, diese Straße geradeaus in die Elsenborner Straße fort. Dass die Elsenborner Straße leicht versetzt liegt und es sich damit nicht um eine Straßenkreuzung im klassischen Sinne handelt, erschließt sich nicht unbedingt. Die meisten Verkehrsteilnehmer werden davon ausgehen, dass sie von der abknickenden Vorfahrt direkt in die Elsenborner Straße einbiegen und nicht auf den Gedanken kommen, dass sie erst nach rechts in die Peiner Straße einbiegen, um dann sogleich als Linksabbieger in die Elsenborner Straße zu fahren. Dieser Umstand beinhaltet ein beträchtliches Gefahrenpotential. Entsprechend sind Fahrzeuge aus Richtung Westen, die in die Elsenborner Straße möchten, ebenfalls Linksabbieger und befinden sich beim Abbiegen gerade nicht mehr auf einer abknickenden Vorfahrtsstraße. Das ist sehr verwirrend und kann gefährliche Situationen heraufbeschwören.


Rein vom Augeneindruck bietet sich für von Osten auf der Peiner Straße fahrenden Autofahrern ein gerader Weg auf der Peiner Straße. Die "Vorfahrt-achten-Schilder" wurden deshalb zum Teil auch nur in Hinblick auf die abknickende Vorfahrt wahrgenommen. Dies war für eigentlich bevorrechtigte Fahrzeuge von rechts aus der Elsenborner Straße gefährlich. Um die Situation zu entschärfen und den Verkehr in der Elsenborner Straße zu verlangsamen, legte der zuständige Fachbereich zunächst einen Zebrastreifen in der Elsenborner Straße an. Auch der kreuzende Radweg der Peiner Straße war früher schon markiert, allerding lediglich mit unterbrochenen weißen Strichen. Nunmehr wurde die „Rechts-vor-Links“-Regel aufgehoben, indem für die Elsenborner Straße ein Zeichen 206 StVO (Stoppschild) angebracht und den von links kommenden Fahrzeugen aus der Peiner Straße Vorfahrt eingeräumt wurde. Die unmittelbare Abfolge der Verkehrzeichen auf der östlichen Peiner Straße Richtung Westen von Zeichen 301 StVO (Vorfahrt) und „Vorfahrt gewähren“ wegen der dann sofort folgenden abknickenden Vorfahrtsstraße ist jedoch ebenfalls verwirrend.

Bevor daher weiter mit Einzelmaßnahmen an der Verkehrslenkung „herumgedoktert“ wird, sollte daher der gesamte Bereich einer Überprüfung unterzogen werden, um nach eingängigen und leicht nachvollziehbaren Lösungen zu kommen. Dabei sollte auch die Frage der Beibehaltung der abknickenden Vorfahrt einer Überprüfung unterzogen werden. Diese Verkehrsführung wurde eingerichtet, als durch den Ostteil der Peine Straße kaum Wohnbebauung erschlossen war, im hinteren Bereich gab es nur eine Gärtnerei und Kleingärten. Eine Buslinie verkehrte hier nicht. Zwischenzeitlich ist die Wohnbebauung im Stadtteil Seelhorst östlich hinter der abknickenden Vorfahrt stark angewachsen mit der Folge eines stärkeren Kfz-Verkehrs und es verläuft hier ebenfalls eine Buslinie.

Soweit es nach einer Prüfung letztendlich bei der abknickenden Vorfahrt Hoher Weg /Peiner Straße (westlicher Teil) bleiben sollte, wird die Verwaltung gebeten, vom Hohen Weg aus im Kurvenbereich der abknickenden Vorfahrt zur Peiner Straße in Fahrtrichtung Hildesheimer Straße eine rote Radwegefurt (Schutzstreifen für den Radverkehr gem. § 42 Abs. 2 Anlage 3 Zeichen 340 StVO) einzurichten.

Unabhängig davon, wie sich letztendlich die zukünftige Verkehrsführung gestalten wird, ist ein Fußgängerüberweg über die Peiner Straße östlich der Einmündung Elsenborner Straße erforderlich. Denn durch die vielen Neubauprojekte hat sich das Verkehrsaufkommen auf der östlichen Peiner Straße stark erhöht.