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Der Stadtbezirksrat möge DS 15-1329/2026
mit folgenden Änderungen und Streichungen beschließen:
Antrag,
1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 1934 – An der Strangriede
- Ausweisung urbaner Gebiete sowie ggf. eines Sondergebietes (Klinik) - entsprechend der Anlage
n 2
, und 3
(neu) und 4 zuzustimmen und
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung auf Dauer eines Monats zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
[unverändert]
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
[unverändert]
Kostentabelle
[unverändert]
Begründung des Antrages
Das Plangebiet befindet sich in der Nordstadt, gelegen zwischen der Haltenhoffstraße, der Straße Schneiderberg, dem Herrenhäuser Kirchweg und der Straße An der Strangriede.
Einen Bebauungsplan gibt es hierfür aktuell nicht, die planungsrechtliche Zulässigkeit ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Mit der Drucksache Nr. 1897/2024 hat der Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Hannover in seiner Sitzung am 10.10.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1934 - An der Strangriede beschlossen.
Bisher wurden die Bestandsgebäude jahrzehntelang durch das Nordstadtkrankenhaus des Klinikums Region Hannover genutzt und betrieben. Anlässlich absehbarer struktureller Veränderungen am Standort ist damit zu rechnen, dass ein großer Teil der Bestandsbauten aus seiner Nutzung entfällt. Das Planerfordernis ergibt sich einerseits aus der Herausforderung, die Gebäude einer Nachnutzung – unter Gewährleistung des Denkmalschutzes – zuzuführen, und andererseits daraus, die bisher durch die Betriebsabläufe des Nordstadtkrankenhauses geprägte Infrastruktur sowie Verkehrsplanung an die Umnutzung des Standortes anzupassen.
Mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtliche Zulässigkeit für eine gemischte Nutzung im westlichen Teil des Planbereichs sowie für die Kliniknutzung im östlichen Teil des Planbereichs geregelt werden.
Für die aus den Kliniknutzungen entfallenen Bereiche ist die Festsetzung urbaner Gebiete mit verschiedenen Nutzungsschwerpunkten vorgesehen.
Es wird der Zweck verfolgt, Teile des alten Klinik-Areals nachzunutzen, damit einen Beitrag zum Wohnungsangebot in der Nordstadt zu leisten und das im östlichen Plangebiet verbleibende Klinikum planungsrechtlich zu sichern.
Mit diesen Maßnahmen wird seitens der Landeshauptstadt beabsichtigt, insbesondere das Angebot von bezahlbarem Wohnraum im Stadtteil zu stärken. Konkret soll im weiteren Verfahren geprüft werden, inwieweit Festsetzungen zugunsten des Baus von geförderten Wohnungen und des Baus von Wohnungen für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf (bspw. Studierende, junge Familien, etc.) zum Einsatz kommen können.
Anlage Nr. 3 (neu) und Anlage Nr. 4 dieser Drucksache beinhaltent die Varianten Nr. 1, und Nr. 2 der eine Visualisierung der allgemeinen Ziele und Zwecke.
Im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren hat der Stadtbezirksrat Nord in seiner Sitzung am 29.09.2025 mit der DS Nr. 15-1881/2025 beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, geeignete Beteiligungs- und Informationsmöglichkeiten zusammen mit der Region Hannover für die Einwohner*innen der Nordstadt vorzuschlagen und durchzuführen.
In seiner Sitzung vom 23.02.2026 beschloss der Stadtbezirksrat Nord, die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes zurückzustellen und zunächst die Durchführung der öffentlichen Informationsveranstaltung zur Planung abzuwarten (vgl. Drucksache Nr. 15-0418/2026).
Die Verwaltung ist diesem Beschluss am 08.04.2026 mit der Durchführung der „Informationswerkstatt Nordstadtkrankenhaus“ nachgekommen. Bei der Veranstaltung stellte die Stadtverwaltung die bisherigen Planungsschritte vor und erörterte gemeinsam mit Vertretern der Region und ca. 190 teilnehmenden Bürgerinnen und Bürgern erste Ideen für die zukünftige Nutzung des Geländes des Nordstadtkrankenhauses. Vertiefend wurde an vier Tischen zu den Themen „Nutzungsmischung“, „Städtebau und Baukultur“, „Umwelt und Klima“ sowie „Verkehr und Mobilität“ diskutiert.
Die Dokumentation der Veranstaltung ist als Anlage 5 dieser Drucksache beigefügt.
Mit der Veröffentlichung der allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans für die Dauer eines Monats soll nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fortgeführt werden.
Der beantragte Beschluss ist notwendig, um das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen.
Änderungen in Anlage 2
- Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB /
Ausweisung urbaner Gebiete sowie ggf. eines Sondergebietes (Klinik) –
Kapitel 2 (Anlass und Erfordernis der Planaufstellung):
Mit der Medizinstrategie 2030 hat die Region Hannover eine umfassende Neuorganisation der verschiedenen Krankenhausstandorte eingeleitet. Daraus ergeben sich für den Standort des Nordstadtkrankenhauses neue Nutzungsoptionen, die einer planerischen Steuerung bedürfen.
Das Bebauungsplanverfahren soll nunmehr die Entwicklungsperspektiven auf dem Gelände sowie die Einbindung des Umfeldes miteinander in Einklang bringen, um eine attraktive und bedarfsgerechte Weiterentwicklung im dicht bebauten Stadtteil Nordstadt zu ermöglichen. Die Ziele der Planung sind daher zum einen, die organisatorische Neuordnung und weitere Konzentration des Klinikbetriebes im östlichen Teil des Geltungsbereiches zu ermöglichen und zum anderen die Umnutzung der nicht mehr für den Krankenhausbetrieb benötigten Bereiche im westlichen Teil zu einer gemischten Nutzung aus Wohnen und gewerblichen Nutzungen, die sich gut mit der angrenzenden Kliniknutzung vereinbaren lassen, zu steuern.
Vor dem Hintergrund der Wohnraumknappheit und Mietsteigerungen in der Nordstadt ist dabei der Schaffung dauerhaft für kleine und mittlere Einkommen bezahlbaren Wohnraums eine klare Priorität einzuräumen. Hierzu sind geeignete Bedingungen für gemeinwohlorientierte Bauträger zu schaffen (insbesondere für Genossenschaften, Wohnprojekte sowie Studi- und Azubiwerk)
Neben der Sicherung der langfristigen baulichen Nutzung des Standorts besteht in diesem Fall auch die Notwendigkeit, die am Standort bestehenden denkmalgeschützten baulichen Anlagen zu sichern und unter Berücksichtigung ihres baukulturellen Wertes zu entwickeln.
Planerisches Ziel ist die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers mit Anlagen für Wohn- und Gewerbezwecke, ergänzt um Anlagen für soziale, kulturelle und gesundheitliche Zwecke.
Weitere Ziele des Verfahrens sind die Stärkung der internen Wegebeziehungen und die Schaffung einer vernetzten Freiraumstruktur innerhalb des von einer raumbildprägenden Mauer ein gefassten Gesamtareals. Auch das Herausstellen der städtebaulich und historisch wertvollen Mitte sowie die Weiterentwicklung einer gemischten Nutzung entlang der horizontalen Achse mit Anknüpfung und Öffnung des Areals zum Stadtteil bedarf einer Gesamtplanung. Auch bau liche Erweiterungs- und Umnutzungsmöglichkeiten sind in diesen Gesamtzusammenhang zu untersuchen, damit Einzelvorhaben zeitlich und baulich-räumlich unabhängig voneinander entwickelbar sind.
Das Klinikum betreibt aktuell noch 19 Gebäude am Standort, von diesen wird auf absehbare Zeit ein gewisser Anteil aus seiner Nutzung fallen. Die Medizinstrategie 2030 der Region Hannover sieht vor, dass sich eine zukünftige Krankenhausnutzung im Ostteil des Geländes konzentriert. Die Region Hannover verfolgt für den freiwerdenden zentralen Teil des Geländes eine Nachnutzung als „Technologie-Campus“, ein Konzept, bei dem die räumliche Nähe zur Leibniz-Universität Hannover genutzt werden soll. Dabei soll der Standort für junge Unternehmen qualifiziert werden und entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten anbieten.
Die Idee einer solchen ‚techfactory‘ wurde bei der Informationswerkstatt jedoch von vielen Teilnehmenden aus den in Anlage 5 dokumentierten Gründen sehr kritisch gesehen: „Übergeordnetes Ziel und Interesse der Bürger*innen ist die Priorisierung von Wohnraum, wobei vor allem der Wunsch nach bezahlbarem Wohnraum für alle Generationen deutlich hervorgehoben wurde. Viele Teilnehmende plädierten für eine Forderung nach einem nahezu vollständigen Fokus auf Wohnen.“ (Zitat Anlage 5, Seite 12, Absatz 2)
Im Westen So soll zu 80% eine Nachnutzung zu Wohnzwecken erfolgen. Angestrebt wird, ein Angebot an bezahlbarem Wohnraum, unter anderem auch für besondere Nutzer*innengruppen (Studierende, Auszubildende, Pflegebedürftige und ggf. weitere Gruppen medizinisches Personal) zu schaffen. Bei der Nachnutzung des Geländes und der Gebäude ist die vorhandene Barrierefreiheit zu erhalten.
Kapitel 4 (Planungsziele):
Die Medizinstrategie 2030 der Region Hannover sieht die Zentralisierung der Kranken- bzw. Klinikstandorte auf dem hannoverschen Stadtgebiet vor. Der Standort der Nordstadtklinik unterliegt dabei einer wesentlichen Umstrukturierung.
Vor dieser Perspektive und dem Hintergrund, dass bereits einige Einzelgebäude des Geländes aus ihrer Nutzung gefallen sind, ist absehbar, dass der Standort auch in der mittel- bis langfristigen Entwicklung (>10 Jahre, >15 Jahre) strukturelle Veränderungen erfahren wird. Ziel dieses Bebauungsplanes ist es, eine Nutzungsperspektive für das Areal zu entwickeln und planungsrechtlich zu sichern.
Eine wesentliche Rolle wird dabei die baukulturelle Bedeutung des Standorts im Kontext des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sein. Ein Großteil der Bestandsbauten unterliegt dem Denkmalschutz (bspw. die umgebende Mauer, die zentralen Klinik-Pavillons). Weitergehend unterliegt das gesamte Areal einem denkmalrechtlichen Bereichsschutz, der die städtebauliche Figur sowie Teile der Freianlagengestaltung beinhaltet. Im Rahmen des Verfahrens soll vor dem Hintergrund dieser Herausforderung geklärt werden, inwieweit und auf welche Weise diese baukulturellen Werte gesichert und behutsam entwickelt werden können. Gegebenenfalls sind die denkmalrechtlichen Vorgaben durch örtliche Bauvorschriften o.Ä. zu ergänzen.
Aufgrund der hohen infrastrukturellen Komplexität des Areals in Bezug auf seine Ver- und Entsorgung mit Wärme sowie Energie und in Bezug auf seine Betriebsabläufe (Abfallwirtschaft, Logistik, etc.) ist abzusehen, dass zur effektiven und langfristigen Um- sowie Nachnutzung ein Infrastruktur-Konzept für den Standort notwendig werden könnte. Dieses Konzept sollte in zeitlicher Perspektive die Entwicklung und Umstrukturierung des Standortes anhand gestaffelter Entwicklungsschritte vorsehen und darüber situations- und zeitbedingt die langfristig wirtschaftliche Nutzung des Areals sicherstellen.
Städtebaulich verfolgt die Landeshauptstadt Hannover für das Areal des Nordstadtklinikums das Ziel, das bisher weitestgehend monofunktional genutzte und räumlich separierte Areal in die umliegenden Stadtbereiche zu integrieren. Zu diesem Zweck wurden zwei Varianten der allgemeinen Ziele und Zwecke entwickelt, die sich in ihren planungsrechtlichen Festsetzungen unterscheiden. Die Variante Nr. 1 geht von einem langfristigen Fortbestand des östlichen Klinikbereichs aus und sichert diesen per Ausweisung eines Sondergebiets (Klinik). Die Variante Nr. 2 zielt darauf ab den Klinikbereich mittelfristig zu sichern, jedoch unterscheidet sich die Variante Nr. 2 dahingehend, dass sie durch die Ausweisung eines Urbanen Gebietes (MU) eine planungsrechtlich langfristige Nachnutzung der Klinikgebäude möglich macht und im südlichen Bereich des Plangebiets eine gemischte Nutzung mit dem Schwerpunkt besonderen Wohnens vorsieht. Als besonderes Wohnen wird hier studentisches Wohnen, oder Angestellten-Wohnen oder weiteres Wohnen, das Bedarfen aus dem Stadtteil Rechnung trägt, gesehen. Inwieweit die betroffene Fläche zukünftig hierfür zu Verfügung steht, wird sich im Laufe des Bebauungsplanverfahrens klären.
Hinsichtlich einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in der Nordstadt ist es Ziel im weiteren Verfahren, einen Nutzungsmix von 80% Wohnen und maximal 20% Gewerbe (Bezug sind die umzunutzenden Gebäude Dabei ist der östliche Teil mit dem in der Variante 2 als „besonderes Wohnen“ ausgewiesenen Teils nicht anzurechnen.) sicherzustellen. Eine solche Mischung ist über die passenden Kategorien im B-Plan bzw. einem städtebaulichen Vertrag festzuschreiben. Die anzustrebende räumliche Verteilung der Nutzungsarten ist in einer Karte mit der Bezeichnung ‚Variante 3‘ verdeutlicht, die als Anhang 6 der Drucksache hinzugefügt wird (siehe unten).
Vor dem Hintergrund der Umstrukturierung des Klinikbetriebs soll im östlichen Teil des Geltungsbereichs die kurz- bis mittelfristige Funktionalität des Städtebaus erörtert werden, inwieweit – unter Gewährleistung des Bestandsschutzes – eine planungsrechtliche Sicherung oder Umwidmung erfolgen kann.
Im westlichen Teil des Geltungsbereichs werden zukünftig eine Vielzahl von denkmalgeschützten Klinikgebäuden nach und nach aus ihrer Nutzung entfallen. Diesen Umstand nimmt die Landeshauptstadt zum Anlass, den Bereich neu zu ordnen. Durch eine Mischung aus Wohnnutzung sowie wohnverträglichem Gewerbe soll ein urbaner Standort entstehen. Zu diesem Zweck sollen auch bestehende Fuß- und Radwegeverbindungen gestärkt, neue Aufenthaltsorte und Plätze geschaffen sowie neue Nutzungen mit verbindendem Charakter vorgesehen werden. Zudem wird eine Aufwertung hinsichtlich des Beitrages des Areals für das Mikroklima (Klimawandelanpassung) und Biodiversität angestrebt.
Der westliche Bereich des Gebietes, welcher durch zwei- bis dreigeschossige denkmalgeschützte – in Zeilen angeordnete – Pavillonbauten geprägt ist, soll behutsam entwickelt werden. Das genaue bauliche Maß und die bauliche Gestaltung dieser städtebaulichen Entwicklung werden im weiteren Bauleitplanverfahren zu konkretisieren sein.
Aufgrund des Maßes der baulichen Nutzung im umliegenden Stadtgebiet wird – unter Berücksichtigung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und der Belange des Denkmalschutzes – wo möglich eine Erweiterung und Ergänzung der Bestandsbauten geprüft. Es soll zudem geprüft werden, ob in Teilen des Geltungsbereichs Festsetzungen im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 7 und 8 BauGB getroffen werden können, die zur Regulierung des Wohnungsangebots und zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums beitragen.
In der historischen Betrachtung weist das gesamte Areal aufgrund der charakteristischen Pavillonbauweise ein äußerst einheitliches architektonisches und städtebauliches Gesamtbild auf. Aus diesem Grund wird die Notwendigkeit der Aufnahme von örtlichen Bauvorschriften im Sinne von § 9 Abs. 4 BauGB im weiteren Verfahren geprüft.
Ein am Standort außergewöhnliches, denkmalgeschütztes Gebäude ist das alte Kesselhaus im südwestlichen Bereich des Geltungsbereichs. Das Kesselhaus wird durch einen ca. 50 m hohen Schornstein markiert.
Das ca. 1954 erbaute Kesselhaus beinhaltet die Heizzentrale des bisherigen Krankenhauses und diente zwischenzeitlich auch als Werkstatt. In Zukunft könnte es – unter dem Vorbehalt der architektonischen Machbarkeit – zusätzlich auch gewerblich, gastronomisch oder gemeinnützig nachgenutzt werden.
Anhang 3 neu:
Zur Visualisierung des Ziels der Planungen ist die angehängte Karte als neuer Anhang 3 aufzunehmen:
Wie aufgrund der Gebäudepotenziale geboten, sollen die Bettenhäuser in der Mitte und im Westen des Areals sämtlich für (barrierefreies) Wohnen umgenutzt werden. Die Gebäude an der Nord- und Südseite des Geländes sind für eine gemischte Nutzung (Gewerbe, Kultur, soziale Infrastruktur, Wohnen) vorgesehen.