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Anordnung einer temporären Schulstraße
Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Beuthener Straße eine Schulstraße einzurichten. Die Anordnung sollte für das Teilstück zwischen der Glatzer Straße und dem Kamenzer Weg bzw. Musäusweg gelten. Falls die Verwaltung einen anderen Abschnitt für sinnvoller hält, ist dies mit dem Bezirksrat und der Schule abzustimmen. Die Schulstraße sollte zu folgenden Zeiten für den Durchgangsverkehr gesperrt sein: montags bis freitags zwischen 7.30 und 8.30 Uhr sowie zwischen 14.30 und 16.30 Uhr. Der Schulparkplatz bleibt während dieser Zeiten ausschließlich für das Schulpersonal erreichbar.
Außerdem soll die Verwaltung prüfen, wo im Umfeld der beantragten Schulstraße sogenannte Kiss & Ride-Parkplätze eingerichtet werden können, damit Eltern, die darauf angewiesen sind, ihre Kinder mit dem Auto zur Schule zu bringen und abzuholen, diese dort sicher aus- und einsteigen lassen können.
Die Anordnung der Schulstraße sollte im Dialog mit der Schulleitung, den Lehrkräften und den Elternvertreter*innen vorbereitet werden. Die Elternschaft und die Anwohnenden sind frühzeitig zu informieren.
Die Schulstraße sollte durch eine entsprechende Beschilderung kenntlich gemacht werden. Falls möglich, sollte die Polizei anfangs regelmäßig die Einhaltung der neuen Regelung kontrollieren. Sollte sich im Laufe von drei Monaten zeigen, dass diese wiederholt missachtet wird, sollten gegebenenfalls weitere – zum Beispiel bauliche – Maßnahmen ergriffen werden.
Begründung
Aus Berichten der Schulleitung ist bekannt, dass viele Kinder mit dem Auto zur Schule gebracht werden und das Verkehrsaufkommen auf der Beuthener Straße zu den üblichen Bring- und Abholzeiten insgesamt sehr hoch ist. Das führt dazu, dass Schulkinder gefährdet werden, weil sie die Straße nur schlecht queren können und sich viele Autofahrende verkehrswidrig verhalten.
Bei einem Ortstermin konnte der Bezirksrat in Augenschein nehmen, dass selbst das Rotlicht der Ampel, die sich vor der Schule befindet, missachtet wird. Einige Autofahrende befuhren Gehwege, stellten ihre Fahrzeuge widerrechtlich auf der Straße, beziehungsweise in zweiter Reihe ab und nutzten den Parkplatz für die Lehrkräfte, um dort zu wenden. Die Schulleitung hat Eltern wiederholt auf deren problematisches Verkehrsverhalten aufmerksam gemacht. Diese zeigten sich aber leider oftmals nicht einsichtig, sondern wurden sogar verbal ausfällig.
Solche Verhaltensweisen sind laut Schulleitung der Grundschule Beuthener Straße seit Jahren regelmäßig und zum Schuljahresbeginn besonders massiv zu beobachten. Sie befürwortet deshalb ausdrücklich die Einrichtung einer Schulstraße, um die Kinder zu schützen. Den gleichen Wunsch äußern Elternvertreter*innen. Auch aus pädagogischen und gesundheitlichen Gründen ist es sinnvoll, dass Kinder nicht mit dem Auto bis vor die Eingangstür der Schule gebracht werden. Sie sollten vielmehr darin bestärkt werden, ihren Schulweg eingeständig zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückzulegen.
Das Straßenrecht ermöglicht eine rechtssichere Anordnung von Schulstraßen. Ein Rundschreiben der niedersächsischen Landesregierung vom 15. April 2025 empfiehlt ein entsprechendes Vorgehen im Rahmen des § 8 Abs. 1. S. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG). Das Verkehrsministerium des Landes NRW hat einen Erlass zu Schulstraßen als Handlungsempfehlung herausgegeben, der grundsätzlich bundesweit anwendbar ist.