Anfrage Nr. 15-1742/2004:
Freiluftveranstaltungen im "Chez Heinz"

Inhalt der Drucksache:

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Freiluftveranstaltungen im "Chez Heinz"

Anfrage

Seit einiger Zeit wird von Bürgerinnen und Bürgern im Wohnumfeld des „Chez Heinz“ / Fössebades vermehrt über Lärmbelästigung und Vandalismus im Zusammenhang mit Freiluftveranstaltungen im „Chez Heinz“ berichtet. Das subjektive Sicherheitsgefühl Bevölkerung leidet hierunter erheblich. Zudem hat die Anzahl und Häufigkeit der Veranstaltungen im letzten Jahr stark zugenommen. Die Zeitabstände zwischen diesen Veranstaltungen werden immer kürzer.
Laut einem Pressebericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung wurde bei einer der letzten Veranstaltungen ein Polizeihauptmeister, der zur Schlichtung eines Streites unter alkoholisierten Besuchern gerufen wurde, „…so schwer verletzt worden, dass er vorübergehend dienstunfähig…“ war. Die Polizei-Inspektion West fährt meist bis in die frühen Morgenstunden in der Gegend um das „Chez Heinz“ Streife, wodurch die ohnehin geringen Kapazitäten der Polizei in starkem Maße belastet werden. Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Sind Freiluftveranstaltungen im „Chez Heinz“ bei der Stadt anzumelden, bzw. sind diese im Vorfeld zu genehmigen? Besteht hierbei eine Beschränkung in der Anzahl und Häufigkeit der Veranstaltungen bzw. im Aufeinanderfolgen mehrerer Veranstaltungen in kurzen Zeitraum?
2. Ist der Verwaltung eine Zunahme von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Zusammenhang mit Freiluft- und anderen Veranstaltungen im „Chez Heinz “bekannt? Sieht die Polizei hier gegebenenfalls Handlungsbedarf?