Antrag Nr. 15-1740/2008:
Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 1706/2008, Städtebaulicher Vertrag Bebauungsplan 696, 2. Änderung

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 1706/2008, Städtebaulicher Vertrag Bebauungsplan 696, 2. Änderung

Antrag

Folgende Textpassage in der Begründung zum Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan 696, 2. Änderung (Ds. 1706/2008) wird gestrichen:
erster Spiegelstrich, zweiter Satz nach dem Komma:
„….., von denen wiederum höchstens 10% auf die Sortimentbereiche Textilien und
Schuhe entfallen dürfen.“

Begründung

Durch diese Festsetzung im städtebaulichen Vertrag wird die Einzelhandelsentwicklung
des in unmittelbarer Nähe zum Sorstgelände gelegenen und z.Zt. in der Entwicklung begriffenen Hainhölzer Marktes gefährdet. Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1716
zum Hainhölzer Markt gehören die Sortimente Schuhe und Textilien zum Grundbestandteil
der baulichen Entwicklung. Die Sortimente Schuhe und Textilien sollten im Bebauungsplan
696, 2.Änderung ausgeschlossen werden. Im städtebaulichen Vertrag sind diese Sortimente
auch auszuschließen.
Die Ansiedlung von Fachmärkten auf dem Sorstgelände darf nicht in Konkurrenz zu zentralen Versorgungsbereichen insbesondere dem Hainhölzer Markt stehen.