Antrag Nr. 15-1739/2008:
Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 1668/2008, Bebauungsplan Nr. 696, 2. Änderung

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 1668/2008, Bebauungsplan Nr. 696, 2. Änderung

Antrag

Folgende Textpassage der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan 696,
2. Änderung (Ds. 1668/2008) wird gestrichen:
§ 1, Nr. 2, erster Spiegelstrich:
„Einzelhandelsbetriebe mit dem Sortimentsbereich Textilien und Schuhe bis zu einer
maximalen Verkaufsfläche von 10% der hergerichteten Verkaufsfläche im Geltungsbereich
des Bebauungsplanes, soweit ein gutachterlicher Nachweis der Verträglichkeit
gegenüber vorhandenen und geplanten Versorgungsstrukturen erfolgt
und“
In der Begründung wird der unter ‚2.2 Bauland Sondergebiet Fachmarkt und Gewerbe
(SO I)’ aufgeführte 5.Absatz (Seite 8) ersatzlos gestrichen.

Begründung

Durch diese textliche Festsetzung im Bebauungsplan wird die Einzelhandelsentwicklung
des in unmittelbarer Nähe zum Sorstgelände gelegenen und z.Zt. in der Entwicklung begriffenen Hainhölzer Marktes gefährdet. Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1716
zum Hainhölzer Markt gehören die Sortimente Schuhe und Textilien zum Grundbestandteil
der baulichen Entwicklung. Die Sortimente Schuhe und Textilien sollten im Bebauungsplan
696 2.Änderung ausgeschlossen werden.
Die Ansiedlung von Fachmärkten auf dem Sorstgelände darf nicht in Konkurrenz zu zentralen Versorgungsbereichen insbesondere dem Hainhölzer Markt stehen.