Anfrage Nr. 15-1737/2018:
Auswirkungen der Straßenprostitution auf Anlieger und Eigentümer umliegender Straßen des Sperrbezirks

Inhalt der Drucksache:

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Auswirkungen der Straßenprostitution auf Anlieger und Eigentümer umliegender Straßen des Sperrbezirks

Prostituierte bieten in der Mehlstraße sowie in Teilen der Andreaestraße und der Herschelstraße gewerbsmäßig ihre Dienste an. Der Straßenstrich ist hier täglich von 22 bis 6 Uhr gemäß der 2005 in Kraft getretenen „Verordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstands im Bereich der Polizeidirektion Hannover“ (Sperrbezirksverordnung) zugelassen. Anlieger und Eigentümer angrenzender Straßen - insbesondere der Herrenstraße, aber auch der Brüder- und der Odeonstraße - fühlen sich jedoch während dieser Zeit häufiger belastet und belästigt: Freier fahren mit ihren Fahrzeugen trotz Durch- bzw. Einfahrverbot in die gesperrten Straßen, halten bzw. parken am Straßenrand oder auch vor Einfahrten, um die sexuelle Dienstleistung der ins Fahrzeug eingeladenen Prostituierten in Anspruch zu nehmen. Belästigte Anlieger und belastete Eigentümer haben sich schriftlich mit konkreten Schilderungen hilfesuchend an die Ratspolitik gewandt, vermutlich auch an die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover.

Davon ausgehend, dass der Verwaltung die obigen Probleme grundsätzlich bekannt sind, frage ich:

1. Inwieweit haben sich Anlieger und Eigentümer aus dem Stadtbezirk Mitte in diesem Jahr sowie in den vergangenen Jahren seit Inkrafttreten der o.g. Sperrbezirksverordnung mit Beschwerden oder Hilfeersuchen an die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover oder an andere Behörden gewandt wg. der Ausübung des Prostitutionsgewerbes an verbotenen, öffentlich einsehbaren Orten im Stadtbezirk Mitte? (Bitte ggf. statistisch und inhaltlich mit Angabe der betroffenen Örtlichkeiten darlegen.)
2. Wie viele Verstöße im Stadtbezirk Mitte gegen die o.g. Verordnung sind seit deren Inkraftreten im Jahr 2005 mit Geldbußen oder Geld- bzw. Freiheitsstrafen geahndet worden? (Bitte statistisch aufgliedern nach Jahren sowie Bußen und Strafen.)
3. Welche Maßnahmen zur Verhinderung der ordnungswidrigen Ausübung der Straßenprostitution im Stadtbezirk Mitte hat die Verwaltung in den vergangenen Jahren ergriffen und inwieweit können oder sollen aus Sicht der Verwaltung zusätzlich Maßnahmen ergriffen werden, um Belästigungen bzw. Belastungen für Anlieger und Eigentümer einzudämmen?