Informationsdrucksache Nr. 15-1737/2005:


Haushaltsplan 2006 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirkrsräte

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15-1737/2005 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In die Stadtbezirksräte 01 - 13
 
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15-1737/2005
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Haushaltsplan 2006 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirkrsräte

Informationsdrucksache



Der Rat hat in seiner Sitzung am 07. Juli 1994 beschlossen, den Stadtbezirksräten entsprechend der Berechnungsmethode in der Drucksache Nr. 430/94 eigene Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.

Im Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2006 werden die Mittel für alle Bezirke im Unterabschnitt 1.0011 (Stadtbezirksräte) bei Haushaltsstelle 1.0011.718500.6
veranschlagt.

Ferner sind für die Städtepartnerschaften der Stadtbezirksräte Misburg- Anderten und Ahlem- Badenstedt- Davenstedt Haushaltsmittel in der bisherigen Größenordnung bei den Haushaltsstellen 1.0011.611000.2 und 1.0011.612000.8 zusätzlich bereitgestellt.

Die Berechnung der Stadtbezirksratsmittel beruht auf der amtlichen Einwohnerzahl zum 01.01.2005.

Die jetzt vorliegende Statistik (als Anlage beigefügt) ergibt kleinere Verschiebungen bei den einzelnen Stadtbezirken.







Die folgende Tabelle zeigt die Berechnung basierend auf der neuen Einwohnerstatistik (01.01.2005) im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2005:


Stadtbezirk Verwaltungsentwurf 2006 Ansatz 2005
€ €

1 Mitte 53.000 52.100
2 Vahrenwald/List 95.200 93.600
3 Bothfeld/Vahrenheide 72.600 70.600
4 Buchholz/Kleefeld 66.500 63.900
5 Misburg/ Anderten 51.800 50.300
6 Kirchrode/Bemerode/Wülferode 47.200 45.100
7 Südstadt/Bult 64.000 62.700
8 Döhren/Wülfel 53.200 50.600
9 Ricklingen 67.300 66.900
10 Linden/Limmer 66.700 65.100
11 Ahlem/Badenstedt/Davenstedt 51.400 48.500
12 Herrenhausen/Stöcken 56.400 53.000
13 Nord 48.600 47.000
bezirksübergreifende Verfügungsmittel 1.300

gesamt 793.900 767.700


Die Stadtbezirksräte können im Rahmen der Haushaltsausführung diese Haushaltsmittel nach Sachkosten und Zuwendungen entsprechend ihren Vorstellungen eigenverantwortlich aufteilen und bewirtschaften, sowie daraus anteilige Haushaltsansätze für Verfügungsmittel beschließen.

Die Stadtbezirksräte sind in der Auswahl der Verwendungszwecke frei.

Die Ansätze in den Haushaltsstellen sind zeitlich übertragbar.

Kostentabelle


Es entstehen die auf der Seite 2 der Drucksache genannten finanziellen Auswirkungen.

20.11 
Hannover / 05.09.2005