Antrag Nr. 15-1736/2019:
Veloroute 03; Streckenführung im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide

Inhalt der Drucksache:

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Veloroute 03; Streckenführung im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten,

1. sich bei der Planung und Umsetzung der Veloroute 03 grds. nach den im Konzeptpapier „Velorouten-Netz Hannover. Beitrag für eine zukunftsfähige Mobilität“ des ADFC entwickelten Standards 1. bis 9. zu richten (Stand 17.01.2018),

2. die Veloroute 03 im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide von der Spannhagenstraße aus kommend Richtung Norden unter weitgehender Vermeidung von Fahrbahnquerungen entlang der General-Wever-Straße bis zur Kreuzung am Sahlkamp und anschließend weiter nach Osten zu führen. Dabei sind die Beschlüsse des Bezirksrates bzw. die betreffende Entscheidung zur „Verkehrsführung General-Wever-Straße zwischen den Einmündungen Stolzenbergring und Sahlkamp“ (Ds 15-1501/2018 S1) sowie zum „Sonderprogramm für Straßenerneuerung - Grunderneuerung im Bestand – Nebenanlage Sahlkamp (Nord) von Uhlenflucht bis General-Wever-Straße“ zu berücksichtigen (Ds 0414/2018, Anlage 1, Lfd. Nr. 6),

3. die Veloroute 03 vom Sahlkamp weiter über die Sündernstraße und Langenforther Straße bis kurz vor die Südspitze der Bezirkssportanlage Bothfeld zu führen,

4. den Beschluss des Bezirksrates „Abgestimmter (Rad-)Wegeausbau zwischen Burgwedeler Straße, Bischof-von-Ketteler-Straße und Langenforther Straße“ (Ds 15-1540/2017 S1) wie angekündigt und mit einem baulich voneinander abgesetzten Fuß- und Radweg umzusetzen sowie den bereits vorhandenen Überweg auf der Langenforther Straße für die Fahrt stadteinwärts im Sinne der Veloroute zu ertüchtigen,

5. die Veloroute bevorzugt nördlich der Bischof-von-Ketteler-Straße und westlich der Bahntrasse bis zum Eichhörnchensteg fortzuführen und nach einem geeigneten Übergang auf der Burgwedeler Straße im Zweirichtungsradverkehr mit angemessener Breite nach Norden bis zum Fasanenkrug zu führen. Sofern die beschriebene Streckenführung aus formalen oder praktischen Gründen nicht umsetzbar ist, ist die Veloroute alternativ über die Kreuzung Bischof-von-Ketteler-Straße / Burgwedeler Straße nach Norden fortzuführen,

6. die Veloroute 03 vom Fasanenkrug aus im Zweirichtungsradverkehr mit angemessener Breite nach Norden bis zur Straße Am Rotdorn fortzuführen,



7. gemäß der Einigung der Partnerschaft auf Ratsebene zum Doppelhaushalt 2019/2020 im Zusammenwirken mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zeitnah einen baulich voneinander abgesetzten Fuß- und Radweg auf der stadteinwärts führenden Seite (Westseite) der Landesstraße Prüßentrift (L381) von der Straße Am Rotdorn bis zur Stadtgrenze zu erstellen und zusätzlich einen baulich voneinander abgesetzten Fuß- und Radweg auf der stadtauswärts führenden Seite (Ostseite) zu erstellen (siehe Ds H-0179/2019, 15-0728/2018, 15-1992/2015 N2),

8. mit der Gemeinde Isernhagen Gespräche aufzunehmen, um an der Stadtgrenze mit abgestimmten Verbindungsstücken (Prüßentrift, Fuhrbleek, Im Heidkampe) möglichst optimale Radwegeanbindungen in die Region zu schaffen.

Begründung

Bereits das Leitbild Radverkehr von 2009 sieht „ein attraktives, flächendeckendes Radroutennetz“ vor, dessen Wege sicher und komfortabel sind und bei dem an Knotenpunkten Umwege und Wartezeiten minimiert werden. Der ADFC Hannover hat 2016 einheitliche Standards und erste Routen-Vorschläge für die Schaffung von Velorouten in Hannover erarbeitet.
Im Juni 2017 hat sich der ADFC Hannover mit der Bauverwaltung darauf verständigt, zunächst eine Veloroute als Pilotroute umsetzen zu wollen. Dafür wurde die Veloroute 03 entlang der List zum Sahlkamp und weiter durch Bothfeld und Isernhagen-Süd ausgewählt. Anlässlich einer gemeinsamen Befahrung von Verwaltung und ADFC im Oktober wurden verschiedene Varianten der Route 03 betrachtet und letztlich eine konkrete Route ausgewählt. Bei der Befahrung wurden konkrete Schwachstellen benannt und Möglichkeiten zu deren Beseitigung erörtert.
Das Velorouten-Netz trägt entscheidend dazu bei, mehr Einwohner*innen für die Nutzung des Fahrrads für Alltagsfahrten in Hannover zu gewinnen. Personen, die eine Route ohne wesentliche Hemmnisse angeboten bekommen und darauf gut und sicher geleitet werden, werden sich deutlich häufiger für das Fahrrad als Alltagsverkehrsmittel entscheiden.
Angesichts steigender Einwohner*innenzahlen und einem wachsenden Mobilitätsbedürfnis trägt die weitere Steigerung des Radverkehrsanteils dazu bei, die Funktionsfähigkeit des gesamten Mobilitätsnetzes in Hannover zu gewährleisten. Das Stadtbahn-System sowie der Autoverkehr haben punktuell bereits ihre Grenzen erreicht.
Eine zügige Realisierung des Velorouten-Netzes wird auch einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität und der Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte in Hannover leisten. Für nähere Informationen siehe http://hannover.adfc-nds.de/index.php?id=5160

Im Zuge der Beratungen über den Doppelhaushalt 2019/2020 hat der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide am 24.10.2018 einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet, der ab dem Haushaltsjahr 2019 die erforderlichen Mittel für eine zusätzliche Planstelle zur Erarbeitung eines stadtweiten Velorouten-Netzes sowie ab dem Haushaltsjahr 2020 jährliche Investitionsmittel in Höhe von 1.000.000 € für die Umsetzung der Veloroute 03 sowie weiterer Strecken bzw. Streckenabschnitte gefordert hat.
Mit der Verabschiedung der Haushaltssatzung (Ds 1297/2018) wurden vom Rat der Landeshauptstadt Hannover letztlich zusätzliche Mittel in Höhe von 70.000 € für 2019 und von 140.000 € für 2020 für die Schaffung von zwei zusätzlichen Planstellen im Ingenieursbereich zur Planung und Umsetzung einer stadtteilverbindenden Radverkehrsinfrastruktur (Velorouten und Radschnellwege) beschlossen.
Weiterhin sind für 2020 zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 € für die Umsetzung der Veloroute 03 als Pilotstrecke und Einstieg in die streckenweise bzw. streckenabschnittsweise Umsetzung von Velorouten als Bestandteil einer stadtweiten, stadtteilverbindenden Radverkehrsinfrastruktur vorgesehen.
Darüber hinaus sind zusätzlich jährlich 1.000.000 € in der mittelfristigen Finanzplanung 2021ff. veranschlagt.