Informationen:
Nachrichtlich:
- Stadtbezirksrat Linden-Limmer
- Verwaltungsausschuss
Antragsteller(in):
Bezirksratsherr Jörg Schimke
Bezirksratsherr Jörg Schimke
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis) An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis) |
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Der Stadtbezirk Linden-Limmer verfügt bereits über ein umfangreiches Angebot für Gründerinnen und Gründer. Darüber hinaus ist die Ansiedlung eines Existenzgründungszentrums keine geeignete Maßnahme, um die gewünschten Effekte einer Revitalisierung des Ihme-Zentrums zu erreichen. Schließlich stehen aktuell auch keine geeigneten Flächen zur Verfügung. Dies beruht auf folgenden Gründen:
a) Es gibt bereits ein vielfältiges Angebot für Gründerinnen und Gründer im Stadtteil Linden-Limmer.
Im Einzelnen:
Die Halle 96 ist sehr erfolgreich, weil es Gründerinnen und Gründern eine hohe technische Ausstattung, eine sehr gute Infrastruktur von Küchen und Gemeinschaftsräumen, eine flexible Raumnutzung, sowie ein professionelles Centermanagement und eine transparente Kostenstruktur bietet. Außerdem unterstützt die Fokussierung auf die Kultur- und Kreativbranche und die Netzwerkarbeit des Kre|H|tiv e.V. die Positionierung am Markt und die Wachstumschancen.
Das Unternehmerinnen-Zentrum hat das Ziel und den Zweck, in der intensiven und teils schwierigen Gründungs- und Aufbauphase Gründerinnen zu fördern.
Fast 80% aller Gründungen starten als Einzelunternehmen/Soloselbstständige bzw. FreiberuflerInnen. Sie sind in der Regel bei der Kundschaft vor Ort tätig, z.B. als Sachverständige, ArchitektInnen oder TrainerInnen. Ein nennenswerter Publikumsverkehr ist daher nicht zu erwarten.
Gründungszentren erfordern ein professionelles Centermanagement für die Startphase, dessen Aufgaben über die üblichen Leistungen einer gewerblichen Immobilienverwaltung deutlich hinausgehen, damit sie überhaupt für GründerInnen förderlich sind. Sonst sind es lediglich Büroeinheiten, die vermietet und verwaltet werden. Ein weiteres Erschwernis für GründerInnen sind ausschließlich wirtschaftlich orientierte VermieterInnen, die primär an möglichst hohen Mieteinnahmen interessiert sind und ihre MieterInnen dementsprechend auswählen und ggf. auch austauschen. Wegen des höheren Verwaltungsaufwands kann davon ausgegangen werden, dass gewerbliche VermieterInnen kein gesteigertes Interesse an einer kleinteiligen Vermietung haben, wie sie für ein Gründungszentrum typisch wäre.
Ein Existenzgründungszentrum im Ihme-Zentrum ist aus den oben dargelegten Gründen aus Sicht der Verwaltung nicht geeignet, die gewünschte Belebung dieses Standortes zu leisten und vernachlässigt die besonderen Herausforderungen, denen sich GründerInnen stellen müssen.
Innerhalb der Mietflächen der LHH stehen trotz Auszug des Fachbereichs 19 und der Verlängerung des laufenden Mietvertrags bis Juni 2020 ebenfalls keine Kapazitäten für ein Existenzgründungszentrum zur Verfügung. Zum einen werden die derzeit freien Flächen als kurzfristige Reserve für den durch den aktuellen Personalaufbau weiterhin steigenden Flächenbedarf der Verwaltung benötigt. Die ersten beiden Etagen werden bereits in Kürze durch andere Nutzer bezogen werden. Zum zweiten ist eine Separierung einzelner Etagen innerhalb des Gebäudes aufgrund der inneren Erschließung durch Aufzüge nicht möglich, so dass das Gebäude außerhalb der Betriebszeiten der Verwaltung aus Sicherheitsgründen komplett verschlossen werden muss. Schließlich ist für das Jahr 2020/21 eine umfassende Sanierung des gesamten Büroturms vorgesehen, die einen vorherigen Auszug aller Nutzer erforderlich machen wird.