Antrag Nr. 15-1734/2016:
Einrichtung eines Existenzgründungszentrums im Ihme-Zentrum

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Bezirksratsherr Jörg Schimke

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Einrichtung eines Existenzgründungszentrums im Ihme-Zentrum

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob im Ihme-Zentrum ein Existenzgründungszentrum (EGZ) angesiedelt werden kann. Das Existenzgründungszentrum soll nur einen Teil der diskutierten Gewerbeflächen im Ihme-Zentrum belegen. Ein EGZ wäre ein erster, kleiner Schritt in Richtung Revitalisierung.

Begründung

Mit der Einrichtung eines Existenzgründungszentrums im Ihme-Zentrum können mehrere Aufgaben gleichzeitig angegangen werden:

1. Stärkung des Wirtschaftsstandortes Linden-Limmer. Ein Existenzgründungszentrum siedelt naturgemäß eben „Inhaber“ im Stadtbezirk an. Das bedeutet mehr Vielfalt, Entwicklungsperspektive, Vernetzung und Synergieeffekte im Stadtbezirk. Dies kommt auch dem Antrag zur Wirtschaftsförderung in Linden-Limmer entgegen.

2. Ein Existenzgründungszentrum ist schneller und mit weniger Aufwand zu realisieren. Dafür muss aktuell nur ein Teil der Gewerbeflächen hergerichtet werden. Der „klassische“ Einzelhandel bzw. Gewerbe würde erst bei einer vollständiger Sanierung zur Ansiedlung bereit sein. Auch lässt sich ein EGZ mit einfacheren Standards verwirklichen, als es konventionelles Gewerbe einfordert.

3. Ein Existenzgründungszentrum hat sofort einen belebenden Effekt auf das Ihme-Zentrum. Das mindert das Dilemma, dass zur Belebung Handel/Gewerbe angesiedelt werden muss, Handel und Gewerbe ihre Ansiedlung aber von einem (bereits) belebten Umfeld abhängig machen. Ein EGZ wertet das Image des Ihme-Zentrum als Standort auf.

4. Ausgleich für das an der Davenstedter Straße entfallene EGZ.