Drucksache Nr. 15-1733/2018 S1:
Entscheidung
Verkehrsmaßnahmen im Stadtbezirk Mitte
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 20.08.2018
TOP 9.4.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1733/2018 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Entscheidung
Verkehrsmaßnahmen im Stadtbezirk Mitte
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 20.08.2018
TOP 9.4.1.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Landeshauptstadt Hannover nimmt folgende Verkehrsmaßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit für die Mitmenschen im Straßenverkehr vor:
· Im Scheitelpunkt der Kurve der Calenberger Straße zur Archivstraße wird ein Zweirich-tungs-Hochspiegel angebracht, der es herannahenden Fahrzeugen –insbesondere auch den Busfahrenden ermöglicht, das Verkehrsaufkommen hinter der Kurve einzu-schätzen.
· In der Kurt-Schumacher-Straße wird kurz vor dem Ernst-August-Platz ein gesicherter Überweg durch einen Zebrastreifen oder eine Lichtzeichenanlage (ggf. Schlafampel) auch für die südwestliche Straßenseite vom Hochbahnsteig Hauptbahnhof/Rosen-straße in Richtung Schillerstraße eingerichtet.

Entscheidung


Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Zu Punkt 1:

Die Aufstellung von Verkehrsspiegeln in städtischen Flächen lehnt die Verwaltung grundsätzlich ab. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass durch die verzerrte Darstellung der Verkehrssituationen Geschwindigkeit und Entfernung herannahender Fahrzeuge und Personen falsch eingeschätzt werden und dieses zu fehlerhaftem Verhalten der Verkehrsteilnehmer führt. Bei Dunkelheit besteht zusätzlich die Gefahr, dass das Scheinwerferlicht von herannahenden Fahrzeugen zum Blenden führt; Entfernungen können dann noch schwerer eingeschätzt werden. Auch aufliegende Nässe kann die Wirksamkeit des Spiegels erheblich beeinträchtigen

Zu Punkt 2:

Der Bereich der Kurt-Schumacher-Straße zwischen Herschelstraße und Ernst-August-Platz ist als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich (Tempo 20) geplant, in welchem sich die unterschiedlichen Verkehrsteilnehmergruppen mit verminderter
Geschwindigkeit bewegen und aufeinander achten sollen.

Bei der angesprochenen Signalisierung am Ende des Hochbahnsteigs handelt es sich ausschließlich um eine Blindensignalisierung. Das heißt, es gibt dort zur Überquerung keine Lichtsignale, sondern lediglich akustische und taktile Signale. Die Anlage dieser Furt ist mit dem Blinden- und Sehbehindertenverbandes Niedersachsen sowie mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Hannover abgestimmt.

Grundsätzlich ist es so, dass die Blinden- und Sehbehinderten sich auf der nördlichen Fahrbahnseite besser orientieren können und daher diesen Weg, gerade auch mit dem Ziel Hauptbahnhof, wählen. Die Erreichbarkeit der südlichen Fahrbahnseite ist entweder über die Signalisierung am anderen Ende des Hochbahnsteigs oder über die Lichtsignalanlage Kurt-Schumacher-Straße / Ernst-August-Platz gewährleistet.