Drucksache Nr. 15-1732/2010:
Grunderneuerung und Umgestaltung der Wilhelm-Busch-Straße, 1. Bauabschnitt

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Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Nord
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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15-1732/2010
1
 

Grunderneuerung und Umgestaltung der Wilhelm-Busch-Straße, 1. Bauabschnitt

Antrag,

dem Bau im ersten Bauabschnitt der Grunderneuerung und der Umgestaltung
der Wilhelm-Busch-Straße, wie in Anlage 1 dargestellt, dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes zuzustimmen.

Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 55c Abs. 1 NGO

Finanzielle Auswirkungen

Haushaltsmanagementkontierung: 6300.080-950100 249.500 € Jahr 2011

Bezeichnung: Straßenbau
Gemeindestraße

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit ( Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten107.300,00 €Betriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt107.300,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung249.500,00 €6300.080-950100Sachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten14.595,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt249.500,00 € Ausgaben insgesamt14.595,00 € 
Finanzierungssaldo-142.200,00 € Überschuss / Zuschuss-14.595,00 € 
Die Gesamtkosten für die Umbaumaßnahme betragen 249.500 €.

In den dargestellten Gesamtkosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 22.500 € nicht enthalten. Diese werden
nicht über die Haushaltsmanagementkontierung, sondern über den Haushalt
der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Die Erneuerung soll in zwei Bauabschnitten erfolgen. Der erste Abschnitt beginnt im Norden zwischen Oberstraße und Am Judenkirchhof und endet in etwa Höhe Haus Nr. 12/14. Hier beginnt später der zweite Bauabschnitt, der an der Nienburger Straße endet.



Die Mittel für den Straßenumbau der Wilhelm-Busch-Straße, 1. Bauabschnitt, stehen in der Haushaltsmanagementkontierung 6300.080-950100 zur Verfügung.

Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anwendbar und kann als Straße mit starkem innerörtlichen Verkehr eingestuft werden.

Begründung des Antrages

1. Ausgangslage

Die Wilhelm-Busch-Straße weist im gesamten Bereich aufgrund ihres Alters erhebliche Schäden auf und entspricht hinsichtlich des Aufbaues nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen. Aufgrund des schlechten Gesamtzustandes und eines unzureichenden Unterbaus ist eine Reparatur im Rahmen der Straßenunterhaltung wirtschaftlich und technisch nicht vertretbar. Es ist deshalb eine grundlegende Sanierung der Straße er-
forderlich, um die heutigen technischen Anforderungen anzupassen und langfristig die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Mit der Erneuerung geht auch eine deutliche Aufwertung einher, was dem z. T. denk-
malgeschützten historischen Umfeld Rechnung trägt.


2. Beschreibung des Vorhabens

Die Wilhelm-Busch-Straße erhält eine 5,20 m breite bituminöse Fahrbahn. In den Ein-
mündungsbereichen zur Nienburger Straße und auch Am Judenkirchhof wird die Fahr-
bahn aufgepflastert und niveaugleich mit Geh- bzw. Radweg in Betonrechteckpflaster ausgeführt. Im Bereich des heutigen Zebrastreifens (Höhe Haus Nr. 18) wird eine Einengung auf 3,50 m Fahrbahnbreite eingeplant, um die Überquerbarkeit zu verbessern, was der stark frequentierten Fußgängerverbindung zum Universitätsgelände Rechnung trägt und den heutigen Zebrastreifen ersetzt.

An den heutigen Zustand angelehnt, wird auf der westlichen Straßenseite Senkrecht-
parken und auf der östlichen Seite Längsparken angeordnet. Diese Flächen werden, in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde, mit dem Altpflaster aus der heutigen Fahr-
bahn befestigt. Die Senkrechtparknischen werden unter Rücksichtnahme auf den z. T.
sehr alten Baumbestand der Art gegliedert, dass zwischen den Nischen der notwendige Wurzelraum freigehalten und damit die Vitalität der Bäume langfristig gesichert wird.

Der Gehweg auf der östlichen Straßenseite wird in Betonrechteckpflaster hergestellt, womit mit wirtschaftlichen Mitteln eine gewisse optische Höherwertigkeit der Flächen erreicht wird.

Der Fahrbahn- und Parkbereich Am Judenkirchhof wird mit dem Altpflaster der Wilhelm-
Busch-Straße befestigt, da sich hier der historisch und denkmalschutzrechtlich besondere Bereich des Judenfriedhofes anschließt.

Der nördliche Anschlussbereich (Am kleinen Felde) wird analog dem dort bereits vor-
handenen Neuausbau bituminös hergestellt.

Die Beleuchtung bleibt, wie vorhanden, weitestgehend erhalten und wird lediglich an das neue Straßenprofil angepasst. Im Bereich der Fußgängerquerung Höhe Haus Nr. 18 wird eine zusätzliche Leuchte (sog. Pilzleuchte) angeordnet, um eine bessere Erkennbarkeit der Fußgänger und eine erhöhte Aufmerksamkeit des motorisierten Verkehrs zu realisieren. An geeigneten Stellen im Straßenraum werden Fahrradbügel vorgesehen.

Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.


3. UVP

Durch den Ausbau der Wilhelm-Busch-Straße wird die städtebauliche Qualität der Straße und der Umgebung gesteigert. Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität erhöhen sich für alle Verkehrsteilnehmer. Ferner wird durch die aufgepflasterten Bereiche die gefahrene Geschwindigkeit herabgesetzt und die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer erhöht, womit die Unfallgefahr sinkt.

Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der geplanten Maßnahme nicht aus.




4. Zeitplanung:

Der erste Bauabschnitt soll ab Anfang 2011 in Abhängigkeit zur Witterung beginnen. Der zweite Bauabschnitt soll möglichst 2012 erfolgen, wird aber Bestandteil einer gesonderten Beschlussdrucksache.

66.21 .20
Hannover / 17.08.2010