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Es ist wenig zielführend, über Nebenanlagen wie das öffentliche Grün einen Funktionsplan aufzustellen, solange noch nicht klar ist, welcherGestalt die tatsächliche Bebauung annimmt, die einen Einfluss auf Fläche und Funktionsinhalte hat.
Die bislang stattgefundene Bürgerbeteiligung [1] darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es noch nicht einmal mehr als bestenfalls ansatzweise einen Funktionsplan gibt. Insbesondere die verkehrliche Anbindung (ÖPNV und Radverkehr) ist noch nicht abschließend geregelt. Und bekannterweise haben derartige infrastrukturelle Maßnahmen einen großen Einfluss auf die Flächengestaltung.
Die Verwaltung bezieht sich in der zugrunde liegenden DS (S. 2 oben) auf das Wettbewerbsergebnis. Auf dessen Grundlage sei ein Funktionsplan entstanden, der den Planungsraum ... gliedert. Aber dieser Funktionsplan hat dem Stadtbezirksrat Linden-Limmer bisher nicht vorgelegen. Er war nicht Teil der Fortfühungs-DS 1331/2023, auf die die Verwaltung in der DS S. 2, 2. Absatz hinweist, und er dürfte durch den Wegfall der Altgebäude auch teilweise überholt sein, z. B. wegen der Auswirkungen auf den Verkehr.
Würde der Antrag nun lediglich in eine Fraktion gezogen werden, wäre die Folge, ihn in der nächsten Sitzung abstimmen zu müssen, wobei nicht sichergestellt ist, dass bis dahin ein Funktionsplan für das zukünftige Wohnquartier Wasserstadt Limmer 2. BA existiert.
[1]
https://meinquartier2030-ll.de/wasserstadt-limmer/