Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Rücknahme der Kündigung von Kleingarten- und Grabelandparzellen am Stadtfelddamm
Antrag
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
1. Der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld fordert die LHH auf, Gespräche mit dem Niedersächsischen Landesamt für Bau und Liegenschaften zu führen, um die bereits übernommenen Flächen weiterhin für eine befristete Zwischennutzung zur hobbygärtnerischen Nutzung zur Verfügung zu stellen.
2. Die Kündigung der Kleingartenflächen am Stadtfelddamm für den MHH-Neubau zum 30.11.2020 wird zurückgenommen.
3. Für die zum 31.10.2019 gekündigten Grabelandflächen werden interessierten Bürger*innen neue Verträge für eine befristete Zwischennutzung mit Vertragslaufzeit bis zum 30.11.2021 angeboten. Drei Monate vor Beendigung des Vertrages wird bei einer weiteren Verschiebung des Baubeginns den Grabelandpächter*innen eine Verlängerung um jeweils ein weiteres Kalenderjahr angeboten.
Begründung