Informationsdrucksache Nr. 15-1720/2015:
Haushaltsplan 2016 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
In den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
In den Stadtbezirksrat Nord
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
15-1720/2015
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Haushaltsplan 2016 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte

.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Es handelt sich ausschließlich um die Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen der Veranschlagung der Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte im Verwaltungsentwurf des Haushaltes 2016.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Der Rat hat beschlossen, den Stadtbezirksräten entsprechend der Berechnungsmethode aus der Drucksache Nr. 430/94 eigene Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Berechnungsbasis ist dabei ein Grundbetrag von 10.225,84 Euro je Stadtbezirk und ein Steigerungsbetrag von 1,28 Euro je Einwohner gerundet auf volle 100 Euro, basierend auf der vom Sachgebiet Wahlen und Statistik der Landeshauptstadt Hannover festgestellten amtlichen Einwohnerzahl per 01.01. des dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahres.



Im Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2016 sind die Mittel für alle Bezirke im Teilergebnishaushalt 18, Produkt 11111 (Stadtbezirksräte) und im Teilfinanzhaushalt 18, bei der Investitionsmaßnahme 11111.901 (Stadtbezirke, sonstige Maßnahmen) veranschlagt.

Aufgrund der zum 1.1.2015 angepassten Einwohnerzahlen werden im Teilergebnishaushalt des Verwaltungsentwurfs 2016 Mittel in Höhe von 601.300 Euro veranschlagt.

Neben den Haushaltsmitteln für die Stadtbezirksräte sind hierin auch die Mittel für die Förderung der Arbeit der Integrationsbeiräte in den Stadtbezirksräten in Höhe von 150.000 Euro enthalten.

Weitere 352.000 Euro sind im Teilfinanzhaushalt 18 bei der Investitionsmaßnahme 11111.901 ausgewiesen.

Aus der als Anlage beigefügten Tabelle ist die Berechnungsgrundlage für die im Ergebnishaushalt 2016 veranschlagten Mittel auf die einzelnen Stadtbezirke zu entnehmen. Die geplanten Mittel werden im Verhältnis der Einwohnerzahlen auf die Stadtbezirksräte verteilt.

Ferner sind für die Städtepartnerschaften der Stadtbezirksräte Misburg / Anderten und Ahlem / Badenstedt / Davenstedt Haushaltsmittel in der bisherigen Größenordnung von 10.000 Euro im Teilergebnishaushalt 18, Produkt 11111 bereitgestellt.

Die Stadtbezirksräte sind in der Auswahl der Verwendungszwecke frei.

Sie können im Rahmen der Haushaltsführung die im Produkt 11111 veranschlagten Aufwendungen nach Sachkosten und Zuwendungen aufteilen, bewirtschaften und daraus anteilige Haushaltsansätze für Verfügungsmittel beschließen. Aus dem Ansatz der Investitionsmaßnahme 11111.901 können sie Investitionszuschüsse gewähren.

Um eine flexiblere Bewirtschaftung zu gewährleisten, werden zum Haushalt 2016 für alle Teilhaushalte die Ansätze für zahlungswirksame Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit eines Budgets zugunsten von unerheblichen Auszahlungen für Investitionen als einseitig deckungsfähig erklärt (§ 19 Abs. 4 GemHKVO). Dies gilt auch für konsumtive Zuwendungen des Produktes 11111 zugunsten der Investitionsmaßnahme 11111.901. Eine Inanspruchnahme konsumtiver Mittel für investive Vorhaben ist nur mit vorheriger Zustimmung des Fachbereichs Finanzen zulässig.

Die Ansätze sind zeitlich übertragbar. Die übertragenen Aufwandsermächtigungen bleiben längstens bis ein Jahr nach Schluss des Haushaltsjahres verfügbar. Die investiven Mittel können bis zur Abwicklung der letzten Zahlung für ihren Zweck übertragen werden, wenn die Investition vor Ablauf des übernächsten Haushaltsjahres begonnen wurde.


20.10
Hannover / 28.08.2015

20.11 
 /