Drucksache Nr. 15-1715/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Mein Hannover 2030
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 26.06.2019
TOP 5.4.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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15-1715/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Mein Hannover 2030
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 26.06.2019
TOP 5.4.2.

Mit großem finanziellen und personellen Aufwand wurde das Konzept „Mein Hannover 2030“ erstellt.
Mit der geplanten „Gartenstadt Nord“ entsteht nun bei uns ein vollkommen neues Quartier, mit der Chance, Hinweise und Anregungen aus diesem Konzept zu verwirklichen.

Ich frage daher die Verwaltung:
1. Ist das Konzept Grundlage der Planungen?
2. In welcher Weise sind folgende Unterpunkte berücksichtigt?
- Versorgung stadtweit stärken – in der Innenstadt und den Stadtteilen
- Sportstadt Hannover – Fit für 2030
- Einrichtungen für Kultur und Bildung im Quartier unterstützen
- Auf Alter(n)sgerechte Quartiersentwicklung setzen
- Mehr familiengerechte Infrastruktur in den Quartieren

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Planungen, die von der Bundeswehr in Folge der deutschen Wiedervereinigung aufgegebene Freiherr-von-Fritsch-Kaserne einer zivilen Nutzung zuzuführen, existieren bereits seit Ende der 1990er Jahre. Nach einer längeren Verhandlungsphase mit der den Bund als Eigentümerin vertretenden gebb (Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb mbH) über die zukünftige Nutzung hat die Landeshauptstadt Hannover im Jahre 2004 eine sog. Zielvereinbarung über die zukünftige Nutzung des Areals geschlossen, sodass die Fläche 2009 vom Bund an die Firma IGP Projekt GmbH & Co aus Berlin veräußert wurde. Die Vorstellung der Planungen der Firma IGP erfolgte seinerzeit im Stadtbezirksrat durch den Investor selbst.
Am 21.04.2010 hat der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide anschließend diese Planungsziele in einem Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und einem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 1673 einstimmig beschlossen.

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:
Aufgrund des oben beschriebenen langen zeitlichen Vorlaufs konnte das in der Anfrage genannte und erst später entwickelte Konzept nicht explizit Grundlage der Planungen sein. Es ist jedoch so, dass ein Großteil der in dem Programm enthaltenen Ziele und Empfehlungen ohnehin zum Standard städtebaulicher Planungen gehören und von der Stadtplanung seit jeher in ihrer Arbeit angewendet werden.

Zu Frage 2:
- Dem Aspekt der Stärkung der wohnungsnahen Versorgung wird durch die geplante Ausweisung von Bauflächen für einen Verbrauchermarkt und arrondierender Einzelhandelsflächen Rechnung getragen.
- Sportflächen sind in dem Planentwurf nicht vorgesehen, da die zuständige Fachverwaltung zum einen an diesem Standort keinen dringenden Bedarf sieht und zum anderen von der Verwaltung als potentielle Standorte für zusätzliche Sportstätten und Sporteinrichtungen die Standorte bestehender Bezirkssportanlagen oder Schulen favorisiert werden.
- Der Bebauungsplanentwurf sieht im Plangebiet Standorte für Kindertagesstätten vor.
- Die Planung insbesondere des öffentlichen Raumes wird den gesetzlichen Vorschriften über Barrierefreiheit entsprechen.
- Die Infrastruktur in dem Neubaugebiet wird mit den vorgesehenen Standorten für Kindertagesstätten, Spielplätzen und öffentlichen Grünanlagen sowie verkehrsberuhigtem Ausbau der Erschließungsstraßen auch dem Aspekt der familiengerechten Infrastruktur entsprechen.