Anfrage Nr. 15-1711/2004:
Sozialmobile

Inhalt der Drucksache:

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Sozialmobile

Anfrage

Nach Aussage von Szenia wurde dem Verein kein Sozialmobil zugestanden. Wir fragen deshalb die Verwaltung:

1.) Unter welchen Bedingungen werden Vereinen oder anderen Trägern von sozialen Einrichtungen Sozialmobile zugestanden ?
2.) Für welche Aufgaben sind diese Fahrzeuge einsetzbar ?
3.) Besteht die Möglichkeit, dass die vorhandenen Sozialmobile vereinsübergreifend genutzt werden können ?