Antrag Nr. 15-1708/2020:
Osterfelddamm

Inhalt der Drucksache:

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Osterfelddamm

Antrag

Auf dem Osterfelddamm zwischen der Nußriede und der Rotekreuzstraße, vom Ende der Taxiplätze bis zur Einmündung Rotekreuzstraße alle Parkbuchten, Parkflächen etc. zu entfernen und im Zuge der Entsiegelung den Bereich zwischen Straße und angrenzendem Grünzug/Park so neu zu gestalten das neben einem Rad- und Fußweg an dieser Stelle weitere Grünflächen oder Begrünung entsteht, die nicht störend in den Verkehr eingreift. Die Möglichkeit den Osterfelddamm in der Höhe der Einmündung Kuckucksbusch zu queren, soll nach Möglichkeit dabei erhalten bleiben. Alternativ kann auch das Halten und Parken für Fahrzeuge mit hohen Aufbauten auch untersagt werden.

Begründung


Auf dem Osterfelddamm kommt es zwischen der Einmündung Nußriede sowie der Einmündung zur Rotekreuzstraße immer wieder zu kritischen Verkehrssituationen durch Fahrzeuge mit hohen Aufbauten in den Parkräumen längst des Osterfelddamm. Im Rahmen der Verkehrswende und der Entstörung der Sichtbehinderung – vor allem für Verkehrsteilnehmer, die aus der Rotekreuzstraße kommen oder in diese hinein wollen - und der daraus folgenden Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die Stadtverwaltung die Situation durch die vorgebrachten Maßnahmen entschärfen.

Mit der Antwort der Stadtverwaltung vom 19.05.2020 zu der Drucksache 15-050/2020 wird der Teil des Antrages abgelehnt. Die Ablehnung entbehrt jeglicher Begründung in sachlicher und rechtlicher Art. Es wird lediglich auf eine andere Meinung abgestellt.

Die Anlagen 1 und 2 zeigen noch einmal deutlich, wie unterschiedlich die Sichtbeziehungen auf der Straße sind. Es ist die Aufgabe des Stadtbezirksrates, genau auf solche Umstände hinzuweisen und die Belange der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten. Die zuvor erwähnte Ablehnung der Stadtverwaltung stößt auf unser Unverständnis und hat zu der erneuten Beantragung geführt.