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Feststellung über den Sitzverlust einer Bezirksratsfrau
Antrag,
gemäß § 52 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Absatz 4 Satz 1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Annelore Stache die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Ricklingen gemäß § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Diese werden nicht berührt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsfrau Annelore Stache hat mit Schreiben vom 20.04.2018 mitgeteilt, dass sie ihr Mandat zum 30.06.2018 niederlegt.
Damit endet ihre Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Ricklingen. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen, der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben
18.63.09 BRB
Hannover / 03.08.2018