Drucksache Nr. 15-1699/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Religiös motivierte "Trainings" verunsichern Stadtbezirk
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 16.08.2018
TOP 8.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1699/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Religiös motivierte "Trainings" verunsichern Stadtbezirk
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 16.08.2018
TOP 8.3.1.

Anfang Juli hat eine religiös motivierte Bande Jugendlicher zu „Trainingszwecken“ nachts 16 Pflanzen mit handschriftlichen Notizen in Waldhausen vor Häusern abgelegt. Diese Aktion verängstigte die AnwohnerInnen über die Grenzen des Stadtteils hinaus und löste einen großen Polizeieinsatz aus. Erst später stellte sich heraus, dass die Evangelische Jugend Bremen hierzu anstiftete; die HAZ berichtete mehrfach darüber.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1. Enthält der Bezirk bzw. die Verwaltung von der für dieses „Training“ verantwortlichen Organisation eine ausgleichende Entschädigung für den erlittenen Verlust an Wohnqualität dieses privilegierten Stadtteils und werden von ihm die Kosten für den Polizeieinsatz übernommen?

2. Sind weitere „Trainings“ dieser oder ähnlicher Art für Jugendliche oder Erwachsene in diesem oder anderen Stadtbezirken geplant, und wenn ja, sollen auch weniger wohlhabende Stadtteile und mehr Haushalte mit wohltätigen Geschenken bedacht werden?

3. Ist es Organisationen jeder konfessionellen Zugehörigkeit möglich, unbehelligt religiös motivierte „Trainings“ in den Stadtbezirken durchzuführen (wenn nicht, welche sind ausgeschlossen) und sind diese Trainings noch an andere Auflagen geknüpft?


Die Verwaltung nimmt zu der Anfrage zusammenhängend Stellung:

Die Verwaltung hat ein großes Interesse an der Stärkung des Sicherheitsgefühls in den Stadtbezirken und hat hierzu am 17. Mai 2018 eine Sondersitzung im Stadtbezirk Döhren-Wülfel durchgeführt.

Die vorliegende Anfrage bezieht sich nicht auf bezirkliche Angelegenheiten, über die der Oberbürgermeister bzw. die Verwaltung im Rahmen seiner bzw. ihrer Zuständigkeit Kenntnis erlangt hat oder erlangen kann. Der Informationsanspruch richtet sich nur auf Tatsachenauskünfte, nicht auf rechtliche oder politische Wertungen oder Einschätzungen.

Nach dieser Maßgabe ist die Verwaltung in o.g. Sache lediglich hinsichtlich ihrer Tatsachenkenntnisse zu den Anfrageinhalten auskunftspflichtig.
Die Verwaltung hat bei der Polizei wegen der Kostenübernahme für den Polizeieinsatz nachgefragt.

Hierzu liegt die folgende Antwort vor:
" im Zusammenhang mit dem in Rede stehenden Sachverhalt gingen bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle Hinweise ein, die jedoch nicht zu einem kostenpflichtigen Einsatz geführt haben.

Die polizeilichen Maßnahmen, die anlässlich der abgelegten Pflanzen getroffen wurden, dienten der Gefahrenerforschung und sind nach der Polizeigebührenordnung nicht kostenpflichtig.

Ein rechtliches Vorgehen gegen mögliche Verursacher ist zudem nicht angezeigt, da keine Verletzung strafrechtlicher Normen vorliegt."


Weitere Tatsacheninformationen liegen der Stadtverwaltung Hannover nicht vor.