Der Oberbürgermeister wird gebeten, die zuständigen Stellen anzuweisen, für die Bebauung des Steinbruchsfelds Ost dem Bezirksrat Alternativen zur jetzigen Planung vorzulegen oder die Planung so zu ändern, dass nach Möglichkeit folgende Vorgaben umgesetzt werden.
1. Die Verwaltung wird gebeten, Planungsalternativen vorzulegen, die den Individualverkehr reduzieren, beispielsweise durch eine reduzierte Zahl von Kfz-Stellplätzen und gleichzeitig Angebote von Car-Sharing-Fahrzeugen und Leihlastenrädern am Rand des Baugebiets oder ähnliche Maßnahmen.
2. Die Verwaltung wird gebeten, Planungsalternativen vorzulegen, die eine Trennung der Verkehrsbeziehungen vorsehen, um den Ziel- und Quellverkehr optimal steuern und auf die Erschließungsstraßen verteilen zu können. Für den Rad- und Fußverkehr ist eine maximale Durchlässigkeit anzustreben, um Alternativen zum Auto zu fördern.
3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob ein Interesse von Bauherr*innen besteht, innerhalb des Wohngebiets einen kraftfahrzeugfreien Bereich zu schaffen, der nur von Einsatzfahrzeugen befahren werden darf und gegebenenfalls einen solchen vorzusehen.
4. Die Verwaltung wird aufgefordert, Rechenbeispiele vorzulegen, wie 30 Prozent der entstehenden Wohnungen im Neubaugebiet mit Preisbindung versehen werden können, um für Geringverdiener bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und alternative Fördermöglichkeiten, beispielsweise nach dem Wiener Modell, auszuloten.
5. Die Verwaltung wird aufgefordert, Bäume ab einer bestimmten Größe sowie bestehende Gewässer vor Beginn der Planung zu kartieren, zu untersuchen und bei gutem Gesundheitszustand und hohem ökologischem Wert zu erhalten und in die Planungen zu integrieren. Es soll außerdem geprüft werden, ob Neupflanzungen von Bäumen im Anschluss an das Wäldchen am Verbindungsweg zur Buchholzer Straße (zwischen Werfel- und Kafkastraße) den ökologisch wertvollen Bereich dieses bestehenden innerstädtischen Waldstücks weiter aufwerten könnten.
6. Die Verwaltung wird gebeten, zu untersuchen, ob die Versorgung des Neubaugebiets mit Fernwärme möglich ist, um den CO
2-Ausstoß zu senken und zur Verbesserung der lokalen Luftqualität Emissionen aus Heizungsanlagen möglichst zu vermeiden.
7. Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der Planung der Erschließung des Baugebiets in Zusammenarbeit mit einem Telekommunikations-Anbieter eine flächendeckende Glasfaserversorgung (FTTB/FTTH) vorzusehen, um die Attraktivität des Baugebiets zu erhöhen.
8. Die Verwaltung wird gebeten, die Einrichtung eines runden Tischs für die Dauer der Planungsphase vorzusehen, der den Planungsprozess für die Bürger transparent gestaltet und eine Mitwirkung der Betroffenen ermöglicht.