Antrag Nr. 15-1698/2017:
Änderungsantrag zu DS 15-0999/2017, Bebauungsplan Nr. 1835 Steinbruchsfeld-Ost

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu DS 15-0999/2017, Bebauungsplan Nr. 1835 Steinbruchsfeld-Ost

Antrag

Der Bebauungsplan 1835 wird wie folgt geändert:
1. Die Anzahl der Wohneinheiten wird auf maximal 150 bis 200 begrenzt.
2. Davon sind mindestens 50 Prozent der Wohneinheiten als Einfamilienhäuser und/oder Doppelhaushälften zu errichten, der Rest entfällt auf Reihenhäuser und Wohnungen.
3. Der vorhandene Pappelwald ist als solcher größtenteils zu erhalten.
4. Das vorhandene „Grabeland“ (Kleingärten) ist ebenfalls größtenteils zu erhalten.

Begründung

Aufgrund der schon jetzt prekären Verkehrssituation im Steinbruchsfeld ist eine Bebauung mit bis zu 400 Wohneinheiten unverantwortlich. Das dringend notwendige Verkehrskonzept fehlt bis heute. Eine entsprechende Reduzierung auf 150 – 200 WE dient der Entschärfung dieser Problematik. Darüber hinaus werden in Hannover nicht nur Wohnungen, sondern insbesondere bezahlbare Bauflächen für Familien mit Kindern benötigt. Das Plangebiet ist dafür aufgrund seiner Lage in besonderer Weise geeignet.
Der Erhalt des vorhandenen Pappelwaldes dient dem Naturschutz und verbessert bzw. erhält in Verbindung mit den vorhandenen Kleingärten die Lebensqualität in diesem zukünftigen Wohnbereich erheblich. Gleichzeitig soll durch diesen Änderungsantrag ein Kompromiss mit den auf der Infoveranstaltung vom 14.06.2017 vorgetragenen Bedenken der Anwohner erzielt werden.