Drucksache Nr. 15-1698/2005:
Bebauungsplan Nr. 698, 3. Änderung, Im Buchenfelde
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
15-1698/2005
3
 

Bebauungsplan Nr. 698, 3. Änderung, Im Buchenfelde
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 698, 1. Änderung
    Änderung der Festsetzung eines Gewerbegebietes in allgemeines Wohngebiet
    entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen.
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderaspekte wurden eingehend geprüft. Es sind keine Gesichtspunkte erkennbar, die auf unterschiedliche Auswirkungen für Frauen und Männer hinweisen. Der Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr ist fußläufig gegeben. Einkaufsstandorte und sonstige Infrastruktureinrichtungen sind in der Nähe vorhanden.

Kostentabelle

Durch die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 698 entstehen keine Kosten für die Stadt Hannover. Der Grundstückseigentümer hat sich bereit erklärt, erforderliche Planungsleistungen auf seine Kosten zu erbringen. Das Architekturbüro Michael Koch, Architektur + Stadtplanung hat in seinem Auftrag allgemeine Ziele und Zwecke der Planung erarbeitet, die wesentliche Grundlage für den Textteil (Anlage 2) und die zeichnerische Darstellung (Anlage 3) sind. Der Eigentümer hat sich ferner bereit erklärt, eine ggf. notwendige Infrastrukturabgabe zu entrichten. Falls erforderlich, erfolgt eine vertragliche Regelung im weiteren Verfahren.

Begründung des Antrages

Das Grundstück „Im Buchenfelde 8-10“ liegt nach dem Brand einer ursprünglich dort befindlichen Halle seit Mitte 2002 brach. Dem Eigentümer ist es trotz intensiven Bemühens nicht gelungen, das Grundstück für gewerbliche Zwecke zu veräußern. Es existiert jedoch eine Nachfrage nach guten Wohnbaugrundstücken in Bemerode und auch konkret für das genannte Grundstück. Diesem Umstand soll dadurch Rechnung getragen werden, dass die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 698 von Gewerbegebiet in allgemeines Wohngebiet geändert werden.

Das Verfahren wird nach neuem Baurecht (BauGB in der seit dem 20.7.2005 gültigen Fassung) weitergeführt.

 
Hannover / 25.08.2005