Antrag Nr. 15-1697/2015:
Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Drucks. Nr. 15-1164/2015
Änderungsantrag zum interfraktionell eingebrachten Änderungsantrag (Drucks. Nr. 15-1696/2015)

Inhalt der Drucksache:

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Bebauungsplan Nr. 1535 - Wasserstadt Limmer Drucks. Nr. 15-1164/2015
Änderungsantrag zum interfraktionell eingebrachten Änderungsantrag (Drucks. Nr. 15-1696/2015)

Antrag

Ergänzungs-/Änderungsantrag zum Änderungsantrag der Kommission Sanierung Limmer, eingebracht als gemeinsamer Änderungsantrag in den Bezirksrat Linden-Limmer zur o. a. Vorlage der Verwaltung
Die Formulierung des Änderungsantrages
„… Entwicklung einer ehemaligen Industriebrache zu einem Wohngebiet mit 1000 bis 1200 Wohnungseinheiten…“
wird ergänzt um, d.h. bis zu 2.500 EinwohnerInnen
entsprechend vorheriger Beschlüsse von der Kommission Sanierung Limmer und des Bezirksrates und der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung.

Begründung

Ausgangspunkt der Diskussionen sind Befürchtungen der Bürgerinnen und Bürger, die plötzliche, drastische und vorab nicht kommunizierte Erhöhung der Bebauungsdichte auf dem Gelände der Wasserstadt Limmer ist unter verschiedenen Aspekten nicht zu bewältigen. Die Betroffenen und Initiativen halten eine Bebauungsdichte von lediglich 1000 Wohneinheiten für vertretbar. Inzwischen hat die Verwaltung lobenswerte Anstrengungen für einen Bürgerdialog unternommen. Aufgrund des Dialogs wurde das bisherige Konzept der Bebauung in eine sehr erfreuliche Richtung fortentwickelt.
Auf die grundlegenden Bedenken der Bürgerinnen und Bürger – hohe Bebauungsdichte, hohe Konzentration einer sehr großen Zahl von Menschen und den daraus folgenden Konsequenzen – lässt der bisherige Planungsstand jedoch keine Antwort erkennen. Man gewinnt eher den Eindruck, die im Kern geforderte, im Bezirksrat beschlossene Begrenzung der Bebauungsdichte – 1000 Wohneinheiten entsprechend 2500 BewohnerInnen – durch geschickte Manöver umschiffen zu wollen. Insbesondere sind bis heute keine Anstrengungen zu erkennen, den erkannten Engpass der verkehrlichen Anbindung ernsthaft und verbindlich lösen zu wollen. Im Gegenteil wurden durch Versäumnisse wie die unterlassene Berücksichtigung einer Straßenbahn beim Neubau der Eisenbahnbrücke Wunstorfer Straße, die wirtschaftlichen Grundlagen einer Stadtbahnanbindung bzw. -erweiterung entscheidend verschlechtert und damit in unerreichbare Ferne gerückt.
Vor diesem Hintergrund halte ich die Erhöhung der Bebauungsdichte über das Maß von 1000 Wohneinheiten hinaus für grob fahrlässig.