Drucksache Nr. 15-1687/2019 S1:
ENTSCHEIDUNG:
Vermehrte Maßnahmen gegen Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 20.06.2019
TOP 8.4.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1687/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:
Vermehrte Maßnahmen gegen Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 20.06.2019
TOP 8.4.1.

Beschluss


1. Stadtrat und Verwaltung der LHH werden aufgefordert, die Bekämpfung von Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit als dringliches und prioritäres Anliegen der Kommunalpolitik anzusehen und aktiv an entsprechenden Maßnahmen mitzuwirken(Unbeschadet der etwas sehr optimistischen Einschätzung der Stadtverwaltung, die sich in der Antwort einer Anfrage von mir aus der letzten Sitzung manifestiert (s. https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-1089-2019) derzufolge alles Erforderliche schon jetzt gemacht wird.).
2. Um das v.g. Ziel zu erreichen, sind alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen bzw. zu unterstützen bzw. zu beschleunigen. Hierzu zählen u.a.: sog. Little Homes, Housing First-Projekte, Umwidmung von nicht mehr benötigten Flüchtlingsunterkünften, der Bau von Sozialwohnungen, Aufkauf oder Enteignung von langfristig leerstehendem Wohnraum usw. (Die Aufzählung ist nicht erschöpfend.)
3. Sofern die derzeitige Rechtslage angeblich (oder tatsächlich) irgendwelchen zielführenden Maßnahmen entgegenstehen sollte, ist die Rechtslage umgehend den sachlichen Erfordernissen der Situation anzupassen.
4. Sofern die vorhandenen Etatmittel nicht ausreichen, sind Umwidmungen im laufenden Haushalt und/oder ein Nachtragshaushalt vorzusehen. Entsprechende Mittel sind im nächstmöglichen Haushalt in ausreichender Höhe zu verankern.

Stellungnahme der Verwaltung

Zu 1)
Die Bekämpfung von Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit ist bereits aktuell eine Aufgabe mit hoher Priorität in der Verwaltung. Gerade in den letzten beiden Jahren hat die Verwaltung eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen zu diesem Thema umgesetzt. Die Verwaltung arbeitet mit hoher Priorität daran die Situation der Obdach- und Wohnungslosen weiter zu verbessern.



Das Thema als dringliches und prioritäres Anliegen der Kommunalpolitik bzw. des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu machen liegt nicht im Zuständigkeits- und Einflussbereich der Verwaltung.

zu 2) und 3) nicht beschlossen

Zu 4)
Die erforderlichen Mittel werden von der Verwaltung im Haushalt veranschlagt; der Beschluss obliegt dem Rat.