Drucksache Nr. 15-1686/2009 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Neue Planungen in der Wasserstadt Limmer?
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 26.08.2009
TOP 7.3.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1686/2009 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Neue Planungen in der Wasserstadt Limmer?
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 26.08.2009
TOP 7.3.2.

Die HAZ berichtete am 30.07.2009 ganzseitig über neue Planungen der „Wasserstadt Limmer GmbH“. – In dem Artikel werden eine Reihe von neuen Planungen & Fakten genannt, über die die Stadtteilgremien bisher nicht informiert worden sind. (siehe Anlage)

Wir fragen dazu die Verwaltung:

1. War der Verwaltung der LHH während der Diskussion über den Schleusenstandort bekannt, das es Mieter und Verträge für die Nutzung der beiden denkmalgeschützten Gebäude am Stichkanal gibt oder gab, für die laut bisheriger Informationen schon seit Jahren ein mit Unwirtschaftlichkeit begründeter Abrissantrag vorliegen soll?

2. Gibt es seitens der LHH nun auch ein Entgegenkommen für einen Abriss des denkmalgeschützten Schornsteins oder wie anders sind die öffentlichen Äußerungen zu deuten (Es sei verabredet, dass Verwaltung und Wasserstadt „zu gegebener Zeit an diesem Thema arbeiten“.)?

3. Sind die beiden vorgenannten Themen Punkte eines Gesamtpakets in dem dann auch der neu formulierte Anspruch privater nichtöffentlich zugänglicher Uferbereiche geregelt werden soll und wie sind alle diese neuen Ansprüche mit der bisherigen Beschlusslage zur Wasserstadt vereinbar?

Antwort


Vorbemerkung:
Die Wasserstadt GmbH hat bis heute (August 2009) keine neuen Planungen für das Wasserstadtgelände vorgelegt. Der vom Rat der Stadt Hannover beschlossene Rahmenplan aus Oktober 2005 hat weiterhin Bestand (DS 1174/2005N1 und DS 1730/2005). Abweichungen von den städtebaulichen Grundzügen dieser Rahmenplanung bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der Landeshauptstadt Hannover (erneuter Ratsbeschluss).


Zu 1.:
Die Ausführungen in der HAZ vom 30.07.09 sind missverständlich. Für die beiden denkmalgeschützten Gebäude am Stichkanal hat es weder in der Vergangenheit noch heute je konkrete Mieter oder gar verbindliche Mietverträge mit der Wasserstadt Limmer Gesellschaft gegeben. Die vorhandene Nitrosaminbelastung der Gebäude lässt zudem eine Nutzung zu Büro- oder Wohnzwecken nicht zu.

Zu 2.:
Die Ausführungen in der HAZ vom 30.07.09 sind missverständlich. Aus Sicht der Verwaltung hat der Erhalt des denkmalgeschützten ehem. Wasserturms selbstverständlich weiterhin Vorrang. Wie eine mögliche Nachnutzung oder Einbindung dieser Anlage in ein städtebauliches Gesamtkonzept aussehen kann, steht derzeit noch nicht fest, da bisher keine konkreten städtebaulichen Planungen für den dritten Bauabschnitt, in dem sich der ehem. Wasserturm befindet, vorliegen. Somit ist auch die Finanzierung einer möglichen Sanierung (oder Umnutzung) des ehem. Wasserturms derzeit ungeklärt. Hier wird zu ggb. Zeit, in Rückkopplung mit dem Investor und der Politik, zu klären sein, ob und in wie weit zum Beispiel auch Städtebaufördermittel zum Erhalt des ehem. Wasserturms eingesetzt werden können.

Zu 3.:
Nein. Der vom Rat beschlossene – und damit für den Investor verbindliche - städtebauliche Rahmenplan aus Oktober 2005 sieht vor, dass das gesamte Wasserstadtgelände über einen öffentlichen Fuß- und Radweg „umfahren/umgangen“ werden kann. Diese Vorgabe des Rates hat natürlich weiterhin Bestand und wird im Rahmen der noch zu erstellenden verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungspläne) konkretisiert werden. Diese Position der Verwaltung wird in dem Artikel der HAZ vom 30.07.09 im Übrigen richtig dargestellt. (Zitat: „In diesem Punkt will die Stadt hart bleiben, auch wenn Investor Günter Papenburg noch Gespräche über das Thema führen will. „Das solche Grundstücke mit direktem Wasserzugang besonders interessant sind, ist verständlich“, sagt (Stadtsprecher) Dix. „Die Stadtverwaltung muss hier aber das Allgemeinwohl im Auge behalten und wird deshalb von dieser Vorgabe nicht abrücken.“)