Anfrage Nr. 15-1683/2019:
Außenbewirtschaftung

Inhalt der Drucksache:

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Außenbewirtschaftung

Nach Fertigstellung der Neugestaltung der Goethestraße nutzen zahlreiche Gewerbebetriebe öffentliche Flächen. Es bleiben oft nur sehr schmale Passiermöglichkeiten für Nutzerinnen und Nutzer des Gehweges.

Wir fragen die Verwaltung:

1) Für welche Häuser/ Geschäfte (nur Hausnummern) in der Goethestraße, Münzstraße und Langen Laube ist aktuell eine Genehmigung für die Außenbewirtschaftung erteilt und wie groß ist die jeweils genehmigte Fläche?

2) Wie breit muss der für Fußgehende nutzbare Fußweg zwischen bewirtschafteter Fläche und dem Rest des Bürgersteigs bleiben?

3) Wer kontrolliert die Einhaltung der gültigen Vorschriften, wie oft und mit welchem Ergebnis? (Bitte Auflistung der letzten drei Jahre mit Anzahl eingeleiteter Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafverfahren)