Antrag Nr. 15-1681/2018:
Beidseitige Radverkehrsfreigabe der Willmerstraße in beide Richtungen (Prüfauftrag )

Inhalt der Drucksache:

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Beidseitige Radverkehrsfreigabe der Willmerstraße in beide Richtungen (Prüfauftrag )

Antrag

Der Bezirksrat Döhren-Wülfel möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die Willmerstraße auf
beiden Seiten für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben werden kann.

Begründung

Die Radwege in der Willmerstraße sind zur Zeit jeweils nur in eine Richtung freigegeben (gem.
Rechtsfahrgebot). Das Queren der vierspurigen Willmerstraße und der Parkplätze unter dem
Südschnellweg ist quasi unmöglich, das Wenden über die Unterführung am einen Ende der
Willmerstraße und die Kreuzung Hildesheimer Straße am anderen Ende, oder das Um-den-
Block-Fahren durch die uneben gepflasterten und dauerhaft eng beparkten Seitenstraßen ist
umständlich und wird von Radfahrern nicht gemacht. Die Willmerstraße wird demnach der
Einfachheit halber und mangels sinnvoller Alternativen zur Zeit bereits beidseitig in beide
Richtungen vom Radverkehr befahren.
Das Schafen einer rechtlich unmissverständlichen Situation vor allem für die bereits jetzt
„falsch“ fahrenden Radfahrer ist an den Kreuzungen mit den Seitenstraßen dringend erforderlich,
so zum Beispiel durch die Beschilderung „Fahrrad frei“ jeweils in die Gegenrichtung (keine
Benutzungspflicht) oder die Schaffung eines Zweirichtungsradwegs.