Informationen:
verwandte Drucksachen:
| 15-1673/2025 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
Antragsteller(in):
Natürlich AhBaDa
| 15-1673/2025 (Originalvorlage) |
Natürlich AhBaDa
Die Verwaltung wird aufgefordert, das Zeichen 438/439 gemäß der VwV-StVO so zu ändern, dass es wieder der Zeichenvorschrift nach der VwV-StVO (VzKAT) entspricht
Die Verwaltungsvorschrift besagt aber eindeutig, dass NUR die Zeichen genutzt werden dürfen, die auch im Verzeichnis der Zeichen vorhanden ist. Das Zeichen 438 / 439 – Vorwegweiser ausserhalb von Autobahnen – sieht aber nicht vor, das eine temporäre Änderung dauerhaft sein kann, weil das Zeichen eben genauso aussehen muß, wie in den Abbildungen zu erkennen ist.
Daher ist das geänderte Zeichen 438/439 an der Hermann-Ehlers-Allee unseres Erachtens nach nicht der Vorschrift entsprechend, und muß dem Original folgend laut VwV-StVO (VzKAT) nachgebessert oder ausgetauscht werden. Beispiel laut Vz-KAT beigefügt