Anfrage Nr. 15-1665/2019:
Café oder Varieté, das ist hier die Frage…

Inhalt der Drucksache:

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Café oder Varieté, das ist hier die Frage…

In der Ausgabe 7/19 des Maschseeboten vom 17. Mai 2019 war zu lesen, dass dem Betreiber des Café Gingkoo an der Landwehrstraße die Durchführung von Veranstaltungen in seinem Café von der Bauaufsicht untersagt wurde.

Begründet wurde dieses Verbot damit, dass Jens Klinkert mit dem Café Gingkoo kein Café sondern ein Varieté betreiben würde. Ausstellungen, Lesungen und Livemusik wurden bisher im Gingkoo angeboten bzw. gezeigt, der Wirt nennt sein Café ja auch Kulturcafé. Mit einem Varieté wie dem GOP lässt sich das (bisherige) Angebot im Gingkoo auch in Bezug auf die Häufigkeit der Angebote wirklich nicht vergleichen. Sollte Kultur in den Stadtteilen, gerade im Zuge der Bewerbung Hannovers als Kulturhauptstadt Europas nicht eher gefördert als verhindert werden?

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. War die Entscheidung Folge von Nachbarschaftsbeschwerden und wenn ja,welcher Art waren diese?

2. Auf welchen Rechtsgrundlagen (Baurecht, Freizeitlärmrichtlinie o. a.) erfolgte die Entscheidung?

3. Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung, im Rahmen ihres gesetzlich vorhandenen Ermessensspielraums zu einem Kompromiss zu kommen, der die Belange aller Betroffenen hinreichend berücksichtigt?