Anfrage Nr. 15-1659/2019:
Beitragspflicht für Straßenausbaumaßnahmen

Inhalt der Drucksache:

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Beitragspflicht für Straßenausbaumaßnahmen

Im Zuge des Wegfalls der Straßenausbaubeitragssatzung zum 01.01.2019 ist bei vielen betroffenen Anwohnern und Anwohnerinnen die Frage aufgekommen, ob sie für Straßenbaumaßnahmen noch beitragspflichtig sind. Aufgrund diverser Anfragen hat die Verwaltung Mitte November 2018 klargestellt: „Die Beitragspflicht für eine Straßenausbaumaßnahme entsteht, wenn die Baumaßnahme abgeschlossen ist und die Schlussrechnung vorliegt. Das bedeutet, dass für alle Maßnahmen bei denen dies bis zum 31.12.2018 der Fall ist, Beiträge erhoben werden müssen. Für alle Straßen, für die die Beitragspflicht noch nicht entstanden ist, werden keine Beiträge erhoben (...).“


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Für welche Straßenbaumaßnahmen im Stadtbezirk Ricklingen ist noch vorgesehen, Straßenausbaubeiträge zu erheben?
2. Wann lag bei den betreffenden Straßen nach Abschluss der Baumaßnahmen jeweils die Schlussrechnung vor?
3. In welcher Höhe sind für die einzelnen Straßen Beiträge zu erwarten?