Drucksache Nr. 15-1651/2007:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 520 - Wunstorfer Straße/Fösseufer Limmer -
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Limmer
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
15-1651/2007
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 520 - Wunstorfer Straße/Fösseufer Limmer -
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 520

- Ausweisung einer Fläche für ein Wohn- und Geschäftshaus mit großflächigem
Lebensmitteleinzelhandel -
entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen.
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der
Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer durch die Planung sind nicht erkennbar.

Der Stadtteil Limmer verfügt zurzeit nur über 2 kleinere Lebensmittelmärkte. Von einer mit der Stadtbahn fußläufig gut erreichbaren Neuansiedlung im Stadtteil, profitieren alle Bevölkerungsgruppen. Die Planung dient der Sicherung der wohnungsnahen Versorgungsstruktur, auf die Frauen besonders angewiesen sind, da sie zum größeren Anteil in die Besorgung von Gütern des täglichen Bedarfs eingebunden sind. Außerdem kommt die wohnungsnahe Versorgung den nicht mobilen Bevölkerungsgruppen besonders zu Gute. Durch einen neuen Markt wird das wohnungsnahe Angebot im Stadtteil Limmer deutlich verbessert.

Kostentabelle

Für die Stadt entstehen keine Kosten

Begründung des Antrages

Das Plangebiet bildet mit dem Gebäude der Universität Hannover, dem Geschäftsbereich Franz-Nause-Straße und der Firma Stichweh den Eingang zum Stadtteil Limmer. Für das Grundstück liegt kein Bebauungsplan vor; die Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich hier nach §34 BauGB. Die Fläche wird zurzeit als Parkplatz genutzt. Neben dem Parkplatz ist auf dem Grundstück noch ein seit langem leerstehendes ehemaliges Fabrikgebäude vorhanden.

Aufgrund der Lage prägen die Gebäude und Nutzungen in diesem Bereich den ersten Eindruck vom Stadtteil Limmer. Ihre Gestaltung ist deshalb von großer Bedeutung.

Für die Nahversorgung von Limmer ist die Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebes, der den heutigen Anforderungen entspricht, in fußläufiger Entfernung zur vorhandenen Wohn-
bebauung liegt und im räumlichen Zusammenhang mit schon vorhandenen Einzelhandel steht, wünschenswert. Der demographische Wandel hat auf diese Planung keine Auswirkungen.

Die Firma Manus beabsichtigt hier ein Wohn- und Geschäftshaus mit einem Lebensmittelmarkt von 1.200 m² Verkaufsfläche, weiteren Läden im Erdgeschoss sowie Wohnungen und Büros in drei Obergeschossen zu errichten und hierfür einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.

Die Art und Weise der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit entspricht den vom Rat beschlossenen Grundsätzen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen.

61.12 / 61.41
Hannover / 14.06.2007