Drucksache Nr. 15-1648/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Kreuzung Hauptstraße/In der Rehre
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 20.06.2019
TOP 6.4.4.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-1648/2019 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Kreuzung Hauptstraße/In der Rehre
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 20.06.2019
TOP 6.4.4.

Seit längerem ist der Zustand der Aufpflasterung bekannt. Lose Pflastersteine, verschobener Straßenquerschnitt, schlechte Bauausführung und stark beschädigte Auf-bzw. Abfahrrampen, die offensichtlich dem Verkehrsaufkommen nicht mehr gerecht werden. Selbst in der Fahrbahndecke sind eindeutige Lücken, die durch den Bus und LKW Verkehr verursacht worden sind, zu sehen. Die letzte Baumaßnahme in dem Bereich hat den Rampenbereich in der Straße "In der Rehre" nicht betroffen. Die Lärmbelastung für die Anlieger ist immens. Bei der Planung der Aufpflasterung sind offensichtlich erhebliche bautechnische Fehler gemacht worden. Das gesamte Bauwerk ist für den Stadtteil ein Desaster.

Wir Fragen die Verwaltung:
1. Warum werden in diesem Straßenabschnitt nicht kontinuierliche Kontrollen der Bausubstanz durchgeführt zumal die Mängel nicht erst vor kurzem entstanden, sondern seit langem bekannt sind?

2. Welche straßenbaulichen Maßnahmen können zur Minderung der Lärmbelastung durchgeführt werden?

3. Wann ist verbindlich mit dem Abstellen der Mängel zu rechnen?

Antwort der Verwaltung


1.)Die Verwaltung führt auch in diesen Straßenabschnitten regelmäßig Kontrollen durch. Durch die bauausführende Firma noch zu behebende Mängel sind bis auf die noch ausstehenden Nacharbeiten in der Vergangenheit durch diese abgearbeitet worden. Die Verkehrssicherheit ist zu jeder Zeit gewährleistet gewesen.

2.) Die Aufpflasterungen dienen der Verminderung der gefahrenen Geschwindigkeiten und wirken somit durch das niedrigere Geschwindigkeitsniveau geräuschreduzierend. Ein weiterer Aspekt der Aufpflasterungen ist, dass die Aufpflasterungsbereiche maßgeblich dazu dienen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die durch die geringere Geschwindigkeit und eine erhöhte und geforderte Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer erreicht wird.

Im Bereich der Rampen sieht die Verwaltung keine Möglichkeit diese umzugestalten. Aufpflasterungen benötigen zu ihrer Wirksamkeit eine Höhenentwicklung mit Rampensteinen. Bei Änderung der Höhenentwicklung würde sich der geschwindigkeitsreduzierende Effekt nicht mehr einstellen.

Bei der Geräuschentwicklung handelt es sich im Wesentlichen, um normale Abrollgeräusche, die nicht als außergewöhnlich zu beurteilen sind.

Es ist vorgesehen, dass Nacharbeiten zu den zuletzt ausführten Leistungen erfolgen. Dabei wird das an die Querriegel angrenzende Klinkerpflaster zum Teil neu angeschnitten und verlegt. Das zu verlegende Pflaster wird dabei noch stärker an das Höhenniveau der Querriegel angepasst.

Beim Fugenmaterial ist davon auszugehen, dass sich dieses inzwischen in den Fugen weitgehend verdichtet und verfestigt hat. Es ist vorgesehen die Fugen mit Fugenmaterial aufzufüllen. Es wird sich damit ein besserer Oberflächenschluss ergeben.

Beide Arbeiten werden zur Verringerung der Geräusche beitragen.

Des Weiteren ist vorgesehen die Verfugung der nördlichen Rampe im Zuge der Hauptstraße zum Teil neu herzustellen. Ansonsten sind Schleifspuren auf den Klinkerstreifen nahe der Rampensteine stellenweise vorhanden. Die Verwaltung wird deshalb den betreffenden Bereich weiterbeobachten, und ggf. im nächsten Jahr entsprechende Arbeiten ausführen lassen.
3.) Die zuvor erwähnten Baumaßarbeiten sind zur Ausführung in den Sommerferien vorgesehen.