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Durch die Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie (2020/2184) sind die Kommunen gesetzlich verpflichtet, den Zugang zu Trinkwasser im öffentlichen Raum zu fördern. Öffentliche Trinkwasserbrunnen leisten hierzu einen wichtigen Beitrag. Sie dienen dem Gesundheitsschutz, unterstützen die Klimaanpassung und bieten der Bevölkerung insbesondere an heißen Tagen eine kostenlose Möglichkeit zur Erfrischung.
Derzeit gibt es im Stadtbezirk Misburg-Anderten lediglich einen öffentlichen Trinkwasserbrunnen „Am Bache“ in Anderten.
Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Standorte im Stadtbezirk sind grundsätzlich für die Errichtung eines öffentlichen Trinkwasserbrunnens geeignet?
- Nach welchen technischen, hygienischen und rechtlichen Kriterien werden geeignete Standorte ausgewählt?
- Gibt es bereits Planungen oder Prioritäten der Verwaltung für weitere Trinkwasserbrunnen im Stadtbezirk?