Anfrage Nr. 15-1644/2025:
Duldungsstatus und Maßnahmen bei vollziehbar ausreisepflichtigen Personen in Hannover

Inhalt der Drucksache:

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Duldungsstatus und Maßnahmen bei vollziehbar ausreisepflichtigen Personen in Hannover

Für die Beurteilung der tatsächlichen Situation ist es wichtig zu wissen, wie sich die Zahl der vollziehbar Ausreisepflichtigen nach Aufenthaltsstatus aufschlüsselt und welche konkreten Maßnahmen die Verwaltung gegenüber Personen ohne Duldungsstatus tatsächlich ergreift.
Aus der Antwort zu unserer Anfrage „Ausreisepflichtige Personen – Zahlen, Ausreisegründe und Unterstützungsmöglichkeiten“ (DS 15-0979/2025) ergeben sich daher folgende Nachfragen:

1. Verfügen aktuell alle der 1.446 vollziehbar ausreisepflichtigen Personen über eine Duldung nach § 60a AufenthG?

2. Falls nein: Wie viele der genannten Personen sind tatsächlich geduldet und wie viele haben keinen Duldungsstatus?

3. Welche konkreten aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen ergreift die Verwaltung aktuell gegenüber den vollziehbar ausreisepflichtigen Personen, die keinen Duldungsstatus haben (z. B. Ausreiseaufforderung, Abschiebungsandrohung, Abschiebung, ggf. Abschiebungshaft gemäß § 62 AufenthG)?