Drucksache Nr. 15-1643/2013:
Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Wolfgang Kalesse

Inhalt der Drucksache:

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In den Stadtbezirksrat Nord
 
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15-1643/2013
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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Wolfgang Kalesse

Antrag,

gem. § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 4, Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Wolfgang Kalesse die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Nord vorliegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Bezirksratsmandat geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson über.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Bezirksratsherr Kalesse hat mit Schreiben vom 24.06.2013 mitgeteilt, dass er seinen Wohnsitz zum 01.08.2013 aus dem Stadtbezirk Nord verlegt und ab diesem Zeitpunkt das Mandat als Bezirksratsherr im Stadtbezirksrat Nord niederlegt.
Gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG endet damit seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Nord durch Verzicht.
Dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat Nord festzustellen.
18.62.13 
Hannover / 12.08.2013