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Teilrücknahme Halteverbot „Sportplatz am Kanal“
Antrag
In der Straße „Sportplatz am Kanal“ und der dortigen Unterführung wurde ein beidseitiges Halteverbot ausgeschildert. Dies ist durch die Breite der Straße nicht notwendig, somit soll eine Teilrücknahme auf einer Straßenseite erfolgen, sodass Parken hier wieder möglich wird.
Begründung
Ergibt sich aus dem Antragstext.