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Die Verwaltung hat den Ortsverband Mitte der CDU aufgefordert, ein Wahlplakat in der Georgstraße 16 zu entfernen. Die Begründung dieser Aufforderung überzeugt nicht, da in Hannover im Allgemeinen keine Laternen mitten auf Radwegen stehen. Auf Fußwegen kann das hingegen durchaus der Fall sein. An der benannten Stelle trifft allerdings weder das Eine, noch das Andere zu. Trotzdem haben wir das Plakat vorsorglich entfernt.
Vor diesem Hintergrund
fragen wir die Verwaltung:
1. Hat die Verwaltung die Standorte kontrolliert und Abmahnungen ausgesprochen oder gingen die Hinweise von dritter Stelle ein und wurden dann von der Verwaltung ohne vorherige Prüfung weitergeleitet?
2. Wie viele Abmahnungen gab es insgesamt im Stadtbezirk Mitte und können wir die einzelnen Standorte erfahren, da sie ja anscheinend per Foto dokumentiert sind?
3. Warum wurden Wahlplakate vor Schulen, die als Wahllokale dienen, nicht entfernt?
Die CDU hat nachweislich ein Wahlplakat in dem Bereich der Georgstraße aufgehängt, welcher straßenrechtlich als Geh- und Radweg gewidmet ist. Die Anhörung wurde daher rechtmäßig eingeleitet, da ein Verstoß gegen § 3 (5) der Satzung über die Aufstellung und Anbringung von Plakaten zum Zwecke der Wahlsichtwerbung (Plakatiersatzung) vorlag.
Zu 1.): Die Verwaltung prüft jede Beschwerde, die mit einem Belegfoto eingeht und leitet das Verwaltungsverfahren (Anhörung mit Fristsetzung, ggfls. Beauftragung der Ersatzvornahme) ein. Wird kein Verstoß anhand des Belegfotos festgestellt, wird dies dem Beschwerdeführer/der Beschwerdeführerin mitgeteilt.
Zu 2.): Im Stadtbezirk Mitte wurden bis Stand 24.08.2026 23 Wahlplakate gemeldet, geprüft und erforderlichenfalls das Verwaltungsverfahren eingeleitet. Die Verstöße waren mit Fotos belegt. Die Plakate wurden von sieben unterschiedlichen Parteien aufgehängt.
· Calenberger Esplanade, Verstoß gegen §3 (5)
· Dachenhausenstraße, Verstoß gegen §3 (5)
· Aegi, abgerissen auf dem Boden
· 17 x Eilenriede, Verstoß gegen §6 (b)
· Senior-Blumenberg-Gang, Verstoß gegen §3 (5)
· Lister Meile, Verstoß gegen §3 (5)
· 5 Plakate Georgstraße/Bahnhofstraße, Verstoß gegen §3 (5)
· 3 Plakate Haltestelle Rosenstraße, Verstoß gegen §3 (3, 5)
· Lodemannweg, Verstoß gegen §3 (5)
· Marienstraße §3 (3)
· Schiffgraben §3 (5)
Zu 3.): Für den Stadtbezirk Mitte wurden keine Verstöße an Schulen gemeldet.