Anfrage Nr. 15-1635/2011:
Verdrängende Modernisierung für die Mieterschaft in der Limmerstr. 56

Inhalt der Drucksache:

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Verdrängende Modernisierung für die Mieterschaft in der Limmerstr. 56

In der Presse wurde über die Modernisierung und die damit einhergehende Verdrängung der bisherigen Wohnungsmieter im Hinterhaus der Limmerstr. 56 berichtet (>> Anhang), nachdem die Fa. auch schon in der Nordstadt Aufsehen erregte. Im Zusammenhang mit dieser Modernisierung nahm sich einer der Mieter das Leben, nachdem er durch die Planungen die Verdrängung aus seinem Geburtshaus befürchtete; andere Mieter leb(t)en über Wochen ohne Wasser- oder Abwasser. Inzwischen sind (neben der Witwe) bis auf eine Partei alle ehemaligen Bewohner ausgezogen. Der Eigentümer bewirbt die modernisierte Wohnung (zum doppelten Mietpreis) heute zynisch: „Hier in der Limmerstraße in Linden Nord können Sie den Wandel, die Flexibilität des Bezirkes und der Bewohner hautnah miterleben. Sein Sie inovativ und kommen Sie nach Linden Nord".

Da dem Bezirksrat die Planungen bisher nicht bekannt gemacht wurde fragen wir die Verwaltung:


1. War der Verwaltung die Modernisierung des Hinterhauses in der Limmerstr. 56 (durch Bauanträge etc.) bekannt und warum wurde der Bezirksrat nicht vorher darüber informiert?
2. Ist es zulässig bauliche Maßnahmen mit Eingriffen in die Statik (Entfernung tragender Wände) in einem bewohnten Objekt vorzunehmen oder den Bewohnern das Wohnen ohne Wasser / Abwasser zuzumuten?
3. Welche Möglichkeiten sieht die LHH von Modernisierung Betroffenen im Sinne der Einhaltung des Mietrechts Hilfen anzubieten?