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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Verdrängende Planungen für den Einzelhandel in der
Limmerstraße 3 - 5
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 07.09.2011
TOP 7.2.3.
In der Presse wurde über einen geplanten Umbau und die damit einhergehende Verdrängung der dortigen eigentümergeführten Geschäfte berichtet (siehe Anhang).
Im Zusammenhang mit diesen Berichten wurden durch die Betroffenen Informationen bekannt, nach denen mit dem Umbau eine Zusammenlegung der bisherigen Ladenflächen zu einer großen Einzelhandelsfläche einhergehen soll. Da dem Bezirksrat die Planungen bisher nicht bekannt gemacht und vorgestellt wurden fragen wir die Verwaltung:
1. Sind der Verwaltung Planungen der Eigentümer der Limmerstr. 3 – 5 bekannt die dortigen Einzelhandelsflächen zu einer großen Ladenfläche zusammen zu legen; (und) wie vertragen sich diese Planungen mit den bisherigen Einzelhandelskonzepten?
2. Wie soll nach einer Zusammenlegung die Anlieferung & Entsorgung durch Lieferverkehre erfolgen und wo sollen ausreichende Mitarbeiter- & Kundenparkplätze untergebracht werden?
3. Welche Möglichkeiten sieht die LHH den von der Verdrängung Betroffenen unterstützende Hilfen oder alternative Geschäftsstandorte anzubieten?
Antwort
Zu 1.
Der Verwaltung ist bekannt, dass es seitens der Eigentümer Überlegungen gibt, im Rahmen der Sanierung des Gebäudekomplexes Ladenflächen zusammenzulegen. Eine Bauvoranfrage oder Bauantrag hierzu liegen der Verwaltung jedoch nicht vor.
Bei einer Zusammenlegung aller Läden zu einer Einheit würde es sich um eine Fläche (brutto) von max. 700 m² handeln. Diese Größe würde sowohl den Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes als auch dem bestehenden Planungsrecht entsprechen. Erst ab 800 m² Verkaufsfläche wäre ein Vorhaben als großflächiger Einzelhandel einzustufen.
Zu 2.
Über die Regelung der Anlieferung und Entsorgung kann ohne Vorlage einer Planung keine Aussage getroffen werden. Wenn sich die Verkaufsfläche insgesamt nicht vergrößert, sind auch keine weiteren KfZ-Einstellplätze nachzuweisen.
Zu 3.
Grundsätzlich steht die Verwaltung für die betroffenen Gewerbetreibenden beratend als Ansprechpartner zur Verfügung.