Drucksache Nr. 15-1633/2011 N1 S1:
Umsetzung baulicher Maßnahmen an der GS Am Lindener Markt, um die Beschulung eines Rollstuhl fahrenden Schülers zu ermöglichen
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 07.09.2011
TOP 5.1.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1633/2011 N1 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Umsetzung baulicher Maßnahmen an der GS Am Lindener Markt, um die Beschulung eines Rollstuhl fahrenden Schülers zu ermöglichen
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 07.09.2011
TOP 5.1.1.1.

Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten, bis zum Schuljahr 2012/13 durch geeignete bauliche Maßnahmen die Beschulung eines Rollstuhl fahrenden Schülers zu ermöglichen. Sollte bis zu diesem Termin keine dauerhafte (große) Lösung (z.B. ein Fahrstuhl für alle Geschosse) möglich sein, ist zeitnah eine temporäre Möglichkeit zu schaffen, mit der Betroffene zumindest das Erdgeschoss möglichst ohne fremde Hilfe erreichen können. (Wie z. B. der Anbau eines Treppenliftes oder einer nicht ortsfesten Rampe).

Entscheidung


Dem Antrag kann nicht gefolgt werden.

Zurzeit kann nur eine grundsätzliche integrative Beschulung, nicht jedoch eine flächendeckende ortsunabhängige integrative Beschulung angeboten werden. Die Einschulung des genannten Rollstuhl fahrenden Schülers kann deshalb zurzeit nicht in der Grundschule Am Lindener Markt erfolgen.

Leider stehen nicht ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung, um alle Schulen der Landeshauptstadt Hannover kurzfristig barrierefrei zu gestalten. Die Umrüstung kann nur Schritt für Schritt in der Zukunft erfolgen. Zunächst wird angestrebt, eine Schule pro Schulform im Stadtbezirk barrierefrei anzubieten. In diesem Fall wäre dies die Albert-Schweitzer-Grundschule, die ab dem Schuljahr 2012/2013 die erforderlichen barrierefreien Unterrichtsräume nach dem geplanten Umzug in das Gebäude des ehemaligen Schulzentrums am Fössefeld anbieten kann. Mobile Rampenlösungen sind aufgrund der baulichen Gegebenheiten und aus grundsätzlichen Sicherheitserwägungen an diesem Standort aus Sicht der Verwaltung nicht realisierbar.