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Versetzung eines Werbeträgers
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Werbeträger ("Litfassäule") an der Kreuzung Abelmannstr./Hildesheimer Str. an eine andere Stelle, wo der Fuß-/Radverkehr nicht behindert wird, umzusetzen.
Vor der Aufstellung ist der Bezirksrat über den geplanten Aufstellungsort zu informieren.
Begründung
Der jetzige Standort behindert den Fuß- und Radverkehr, da sich an der Stelle der Wartebereich für das Überqueren der Hildesheimer Str. befindet. Der Werbeträger engt diesen Raum massiv ein. Es kommt daher häufig zu Problemen zwischen „ruhendem und fließendem“ Verkehr. Diese Probleme gab es vor dem Bau dieser Anlage nicht.