Anfrage Nr. 15-1629/2019:
Café Gingkoo

Inhalt der Drucksache:

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Café Gingkoo

Ein Bürger schilderte uns, dass der Betreiber des „Café Gingkoo“ in der Landwehrstraße seinen Gästen zusätzlich zur Gastronomie ein kulturelles Begleitprogramm darbieten wollte. So sollte es an gewissen Tagen zu Lesungen, Live-Musik und ähnliche kulturellen Angeboten in seinem Geschäft kommen. Eine derartige Nutzung soll ihm jedoch von der Verwaltung untersagt worden sein.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Was sind die Gründe für die Untersagungsverfügung?
2. Inwiefern gibt es in solchen Fällen einen Ermessensspielraum seitens der Verwaltung?