Drucksache Nr. 15-1629/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Termine der Kfz-Zulassungsstelle
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 20.08.2018
TOP 10.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
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15-1629/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Termine der Kfz-Zulassungsstelle
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 20.08.2018
TOP 10.3.1.

Unter https://www.strassenverkehrsamt.de/lokal/region-hannover-landkreis/kfz-zulassungsstelle/ kann man sich über die KFZ-Zulassungsstellen der Region informieren.

Von den 16 dort gezeigten Zulassungsstellen der Region ist Hannover die einzige, die darauf hinweist, dass Zulassungen nur nach Terminabsprache möglich sind und die sind, wie wir wissen bis zu 3 Wochen im Voraus auszumachen.

Nun ist der Erwerb eines Autos oft eine Angelegenheit, die nicht Wochen vorher terminlich feststeht. Da ist es ärgerlich, wenn man so lange warten muss, besonders, wenn es in den Umlandgemeinden einfacher geht.

Noch dazu kann man den Eindruck haben, dass mit dem Terminzwang indirekt darauf hingearbeitet wird, dass die Bürger auf eigene Kosten Zulassungsservices einschalten, damit der Zulassungsstelle Arbeit abgenommen wird. Das wäre dann eine Teilprivatisierung städtischer Aufgaben auf kaltem Wege.

Daher frage ich die Verwaltung:
1. Wie ist das Verfahren in den Umlandgemeinden?
2. Welche Möglichkeiten hat der Bürger ebenfalls wie ein Zulassungsservice sein Auto anzumelden? Welche Voraussetzungen muss er erfüllen?
3. Warum kann das frühere Verfahren nicht wieder eingeführt werden?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:


1. Die Zulassungsbehörde der Region Hannover erledigt die Aufgaben bei der Zulassung von Fahrzeugen in eigenen Dienststellen und hat die Aufgaben auch an eine Mehrzahl der regionsangehörigen Städte und Gemeinden übertragen. Wie die Aufgaben in den Dienststellen der Region Hannover und in den Gemeinden und Städten im Einzelnen erledigt werden, ist der Stadt Hannover im Detail nicht bekannt.
2. Zulassungsdienste (Zulassungsservices) verfügen über ein umfangreiches Fachwissen, das es ihnen ermöglich, Anträge zu Zulassungsangelegenheiten in der Regel vollständig (ohne fehlende Dokumente und Belege) bei der Zulassungsbehörde einzureichen, so dass Rückfragen im Rahmen der Bearbeitung meist nicht erforderlich sind. Anträge können so ohne weitere Prüfung entgegengenommen werden und nach Abschluss der Bearbeitung zu einem verabredeten Zeitpunkt wieder ausgegeben werden. Anträge, die von einzelnen Kund*innen vorgelegt werden, erfordern in der Regel mehrfache Rückfragen im Rahmen der Bearbeitung.
3. Die Bearbeitung von Zulassungsanträgen nur nach vorheriger Terminvereinbarung wurde vor einigen Jahren eingeführt, um den Kundinnen und Kunden der Zulassungsbehörde lange Wartezeiten bei der Zulassungsbehörde zu ersparen. Auch die Verwaltung empfindet es als unbefriedigend, dass es derzeit noch eine Vorlaufzeit von ca. 7 Arbeitstagen für einen Termin zur Zulassung eines Fahrzeugs gibt. Durch Feiertage verkürzte Arbeitswochen, Streiktage im Frühjahr, nicht planbare Personalausfälle und teilweise technische Probleme haben leider zu diesen Wartezeiten geführt. Die Verwaltung bemüht uns derzeit intensiv, diese Wartezeit wieder auf wenige Tage zu verkürzen. In dringenden Einzelfällen ist es bisher immer gelungen, auch eine kurzfristige Lösung anbieten zu können. Die Arbeitsweise hat sich aus Sicht der Verwaltung bewährt und soll beibehalten werden.