Anfrage Nr. 15-1626/2019:
Pflasterung in der Landwehrstraße

Inhalt der Drucksache:

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Pflasterung in der Landwehrstraße

In der Landwehrstraße werden Leitungsbauarbeiten durchgeführt bzw. sind abschnittsweise beendet worden. Die fertiggestellten Abschnitte sind bereits mit Asphalt abgedeckt worden. Der Bezirksrat hat seinerzeit beschlossen, dass Straßen, die mit Kopfsteinpflaster versehen sind, nach erfolgten Tiefbaumaßnahmen wieder in den ursprünglichen Zustand (Pflasterung!) zu versetzen sind. Dies scheint in diesem Fall nicht zu geschehen. Dies würde dem Wunsch des Bezirksrates widersprechen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung der Beschluss des Bezirksrates bekannt, dass die Pflasterstraßen im Stadtbezirk erhalten bleiben sollen?
2. Ist es demnach beabsichtigt, dass nach dem Abschluss der Bauarbeiten die Pflasterung wieder erfolgen wird?
3. Falls nicht, welche Gründe gibt es dafür?