Drucksache Nr. 15-1625/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Sanierung der Helmstedter Straße: Wann führt die Verwaltung den bindenden Beschluss des Bezirksrates aus?
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 20.06.2019
TOP 6.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
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15-1625/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Sanierung der Helmstedter Straße: Wann führt die Verwaltung den bindenden Beschluss des Bezirksrates aus?
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 20.06.2019
TOP 6.1.1.

Der Stadtbezirksrats Döhren-Wülfel hat in seiner Sitzung vom 08.06.2017 den Beschluss gefasst, dass die Straßendecke der Helmstedter Straße in Döhren in ihrer gesamten Länge zu sanieren ist (TOP 8.3.2.1.).

Obwohl bei dieser Beschlusslage keine eigene Entscheidungskompetenz der Verwaltung über das „Ob“ mehr besteht, wurde dem Bezirksrat mitgeteilt, dass „die Fahrbahn der Helmstedter Straße … 2018 im Rahmen des Deckenprogramms eine neue Deckschicht erhalten (wird) (Drs. 15-1344/2017 N1 S1).

Die Verwaltung ist diesem Beschluss (und ihrer eigenen Zusage) jedoch nur teilweise hinsichtlich des Südteils der Straße nachgekommen. Auf Nachfrage in der Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 14.03.2019 wurde dem Bezirksrat mitgeteilt: „Der genannte nordwestliche Abschnitt befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand. Weitere Sanierungsmaßnahmen sind daher derzeit nicht vorgesehen.“ (Drs. 15-0604/2019 F1).

Ob dieser Teil der Straße noch in einem verkehrssicheren Zustand ist oder nicht, ist jedoch nicht mehr das Thema. Der Stadtbezirksrat hat seinerzeit beschlossen, dass die Decke im gesamten Straßenverlauf zu sanieren ist. Es hätte der Verwaltung oblegen, ggf. vor der Beschlussfassung auf die ihrer Meinung nach unnötigen Sanierungsmaßnahmen hinzuweisen. Das hat sie nicht getan. Auch der Oberbürgermeister hat weder nach § 88 NKomVerfG Einspruch eingelegt noch die Kommunalaufsicht eingeschaltet. Der Beschluss des Stadtbezirksrates vom 08.06.2017 ist damit rechtswirksam.

Gem. § 85 NKomVerfG hat der Hauptverwaltungsbeamte (und damit die ihm unterstehende Verwaltung) die Beschlüsse der Vertretung – und damit auch die des Stadtbezirksrates – auszuführen.

Eine Verweigerung zur Ausführung wirksamer Beschlüsse ist rechtswidrig.

Wir fragen daher die Verwaltung:


Wann wird die Verwaltung ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen und den Beschluss des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel vom 06.06.2017 zu TOP 8.3.2.1 in Gänze umsetzen?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Die Verwaltung hat mit der Drucksache 15-1344-2017 N1 S1 mitgeteilt, dass die Fahrbahn der Helmstedter Straße in 2018 im Rahmen des Deckenprogramms eine neue Deckschicht erhält.

Die Verwaltung hat ihre Antwort nicht eindeutig formuliert.
Mit der Antwort zur Drucksache 15-1344-2017 bezog sich die Verwaltung auf die vorgesehene vollflächige Deckschichterneuerung im Abschnitt von Peiner Straße bis Klinkerfuesstraße.
Darauf dass für den restlichen Abschnitt der Helmstedter Straße zwischen Klinkerfuesstraße und Hildesheimer Straße eine vollflächige Deckschichterneuerung nicht erforderlich ist, hat die Verwaltung den Bezirksrat nicht explizit hingewiesen.

Der restliche Abschnitt der Helmstedter Straße (von Klinkerfuesstraße bis Hildesheimer Straße) hat einige Schadstellen in der Deckschicht, die punktuell in 2019 mit geeigneten Sanierungsmaßnahmen beseitigt werden.