Drucksache Nr. 15-1619/2011 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Honorarkräfte und Gewährleistung des Ganztagsschulbetriebes im Stadtbezirk Linden-Limmer
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 07.09.2011
TOP 7.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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15-1619/2011 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Honorarkräfte und Gewährleistung des Ganztagsschulbetriebes im Stadtbezirk Linden-Limmer
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 07.09.2011
TOP 7.2.1.

Erneut berichtet die Presse von Problemen mit den Verträgen von Honorarkräften an Ganztagsschulen (s. Anlage). Bereits in der Sitzung des Stadtbezirksrates am 23.02.2011 hatten wir hierzu eine Anfrage gestellt. In der Antwort auf diese Anfrage wurde der Eindruck erweckt, diese Problematik betreffe den Stadtbezirk Linden-Limmer nicht.
Angesichts der neuerlichen Berichte sehen wir jedoch Probleme, ausreichend personelle Kapazitäten für die Ganztagsbetreuung zu verpflichten.

Wir fragen die Verwaltung:


1. Kann die Ganztagsbetreuung trotz der offensichtlichen Probleme, Unsicherheiten und Mehrkosten noch im ursprünglich geplanten Umfang gewährleistet werden oder ist mit Abstrichen im Angebot zu rechnen? Wenn ja, in welchem Umfang?
2. Gemäß Antwort auf unsere letzte Anfrage hierzu, werden Verträge überwiegend mit Einrichtungen, weniger mit Honorarkräften direkt, abgeschlossen. In welchem Umfang haben Einrichtungen Schwierigkeiten signalisiert, diese Verträge einzuhalten bzw. zu verlängern oder neue abzuschließen?
3. Stellt die Zwischenschaltung von Einrichtungen, Trägern, Vereinen usw. bei der Beschäftigung von Honorarkräften nicht eine Umgehung genau der Vorschriften dar, deren Einhaltung von den Sozialversicherungsträgern nun eingeklagt wird oder wurden auch diese Verträge in dieser Hinsicht überprüft?

Antwort

Zu 1.:
Die Ganztagsschulen haben durch die Richtlinien des Landes Niedersachsen „Hinweise zur Vertragsgestaltung bei ganztagsspezifischen Angeboten“ sowie durch die Beratung durch die Nieders. Landesschulbehörde Unterstützung bei der Bewältigung der entstandenen Probleme erhalten. Die Schulen und die Kooperationspartner haben sich auf die Situation eingestellt. Die durch die Arbeitsverträge entstehenden höheren Personalkosten werden bei der Erstellung der Finanzpläne berücksichtigt und führen zu keinen Einschränkungen im Ganztagsschulbetrieb.



Zu 2.:
Die Kooperationspartner nutzen ebenso wie die Schulleitungen die Möglichkeiten, vor Abschluss der Verträge die rechtlichen und steuerlichen Fragen zu klären. Die Schulleitungen erhalten hierbei auch Unterstützung durch die Nieders. Landesschulbehörde. Von Schwierigkeiten, die Verträge einzuhalten etc., ist der Verwaltung nichts bekannt.

Zu 3.:
Weiterhin schließen die Ganztagsschulen zum sehr überwiegenden Teil Kooperationsverträge mit Einrichtungen ab. Honorarverträge spielen eine immer geringere Rolle. Zunehmend werden – z. B. im Bereich der Betreuungstätigkeiten - analog der o. g. Richtlinien des Landes Arbeitsverträge abgeschlossen. Die hiernach Beschäftigten erhalten die ihnen nach den jeweiligen Eingruppierungsvorschriften zustehende Vergütung; dies gilt auch für Beschäftigungsverhältnisse bei einem Kooperationspartner.